Eine Mieterin ist nicht zum Widerruf der von ihr erklärten (Teil)Zustimmung zu einer Mieterhöhung berechtigt. Gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert geblieben ist. In dem Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin
Lesen