Neueinstellungen bei UPS

Die Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats zur Einstellung von neuen Arbeitnehmern ist begründet, wenn ein Arbeitgeber mit seinem Konzept, nur Arbeitnehmer in Teilzeit zu beschäftigen, den Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG unterläuft.

So das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dem

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Ausschluss aus dem Betriebsrat

Verletzt ein Betriebsratsmitglied durch unberechtigte Zugriffe auf das Personalinformationssystem die Rechte der Arbeitnehmer in erheblicher Weise, kann das einen Ausschluss aus dem Betriebsrat zur Folge haben. Das Verhalten des Betriebsratsmitglieds in diesem konkreten Fall verstößt zwar auch gegen dessen arbeitsvertragliche

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