Ein Unternehmer in der heutigen Zeit kann sich nicht wie ein Patriarch benehmen und als „Alleinherrscher“ über sein Unternehmen und seine Mitarbeiter entscheiden. Besonders im Falle eines Betriebes, in dem ein Betriebsrat gebildet worden ist – was bei über 5 beschäftigten Mitarbeitern möglich ist – sind einige gesetzliche Regelungen bezüglich
LesenSchlagwort: Zustimmung des Betriebsrats
Der dauerhaft anfallende Beschäftigungsbedarf und die Leiharbeit
Besteht ein dauerhaft anfallender Beschäftigungsbedarf, ist die auch nur befristete Beschäftigung von Leiharbeitnehmern verboten. So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in dem hier vorliegenden Fall einer Arbeitgeberin, die für eine erneute befristete Beschäftigung einer Leiharbeitnehmerin die gerichtliche Zustimmungsersetzung zur Einstellung begehrt hat, da der Betriebrat die Zustimmung verweigerte. Die Arbeitgeberin,
LesenVerhinderung eines Betriebsratsmitglieds – Interessenkollision bei interner Stellenbesetzung
Ein Betriebsratsmitglied ist von der Beschlussfassung des Betriebsrats über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich selbst auch auf die betreffende Stelle beworben hat. Nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme
LesenNeueinstellungen bei UPS
Die Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats zur Einstellung von neuen Arbeitnehmern ist begründet, wenn ein Arbeitgeber mit seinem Konzept, nur Arbeitnehmer in Teilzeit zu beschäftigen, den Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG unterläuft. So das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei UPS zu
LesenLeiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplätze
Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG vorübergehend. Ein Arbeitgeber, der auf Dauer eingerichtete Arbeitsplätze mit jeweils befristet eingesetzten Leiharbeitnehmern besetzt, handelt gesetzwidrig. Der Betriebsrat kann deshalb der Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG seine Zustimmung verweigern. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in
LesenZurückweisung der Betriebsratsanhörung wegen nicht nachgewiesener Vollmacht
Der Betriebsrat kann die Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des Arbeitgebers nicht entsprechend § 174 Satz 1 BGB zurückweisen, wenn der Anhörung keine Vollmachtsurkunde beigefügt ist. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht enschiedenen Fall beschäftigte ds beklagte Luftfahrtunternehmen, eine Aktiengesellschaft griechischen Rechts mit Sitz in Griechenland,
LesenAusschluss aus dem Betriebsrat
Verletzt ein Betriebsratsmitglied durch unberechtigte Zugriffe auf das Personalinformationssystem die Rechte der Arbeitnehmer in erheblicher Weise, kann das einen Ausschluss aus dem Betriebsrat zur Folge haben. Das Verhalten des Betriebsratsmitglieds in diesem konkreten Fall verstößt zwar auch gegen dessen arbeitsvertragliche Verpflichtungen, rechtfertigt aber keine außerordentliche Kündigung. So das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
LesenUndichte Stelle im Betriebsratslaufwerk
Dem Arbeitgeber steht nicht das Recht zu, in die Dateien des Betriebsrats Einsicht zu nehmen. Auf die Eigentumsverhältnisse an den Datenlaufwerken kommt es insoweit nicht an. Dem Betriebsrat seinerseits fehlt dann das Rechtsschutzinteresse, um vom Arbeitgeber die Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk zu verlangen, wenn dem Betriebsrat das Problem
LesenUnwirksame Kündigung durch fehlende originale Rechtsanwaltsvollmacht
Auf die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG ist § 174 BGB jedenfalls analog anzuwenden. Leitet die Anhörung des Verfahrens ein betriebsfremder Dritter (hier: Rechtsanwalt) ein, hat er diesbezüglich eine Originalvollmacht dem Betriebsrat vorzulegen. Insoweit handelt es sich jedenfalls um eine geschäftsähnliche Handlung, da sie eine auf
LesenBetriebsratzustimmung bei befristeter Einstellung eines Leiharbeiters
Im hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Beteiligten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer Leiharbeitnehmerin. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts war vorliegend die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats unbegründet. Der Einsatz von Frau A als Leiharbeitnehmerin im Küchenbereich ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs. 1
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