Die dem Wahlvorschlag für die Personalratswahl beizufügenden Zustimmungserklärungen der Bewerber müssen unterschrieben und im Original beim Wahlvorstand eingereicht werden; eine Übermittlung per Telefax reicht nicht aus.
Nach §§ 25, 53 Abs. 3 Satz 1 BPersVG können mindestens drei Wahlberechtigte die
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