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Eingruppierung im Einzelhandel – und das Erfordernis einer Berufsausbildung oder 3jährigen Berufstätigkeit

Regelmäßig sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals als erfüllt anzusehen, wenn die Tarifvertragsparteien den Tätigkeitsmerkmalen einzelner Entgeltgruppen bestimmte, hinreichend abgegrenzte konkrete Tätigkeiten zuordnen – sog. Tätigkeits, Regel- oder Richtbeispiele. Haben die Tarifvertragsparteien Tätigkeitsbeispiele festgelegt, ist ein Rückgriff auf die Obersätze nicht

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Wesseling Chemiepark

Mitbestimmung bei der Umgruppierung

Nach § 3 Nr. 2 Satz 2 des Bundesentgelttarifvertrags für die chemische Industrie ist allein die Tätigkeit der Arbeitnehmerin, nicht die berufliche Bezeichnung für die Eingruppierung maßgebend. Daher kann auch die bloße Übertragung von Funktionen eine Eingruppierung nicht begründen. 

Der

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Zustimmungsersetzung bei der Eingruppierung

Eine Regelungsabrede der Betriebsparteien wirkt nach einer Kündigung nicht entsprechend § 77 Abs. 6 BetrVG nach. Dies gilt auch, soweit die Regelungsabrede eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit betrifft.

Auch anlässlich der Weiterbeschäftigung einer zunächst befristet eingestellten Arbeitnehmerin über den Befristungszeitpunkt hinaus und

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