Der Gehalts- und Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Niedersachsen vom 18.07.2019 (GLTV) gebietet vor der Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine bestimmte Gehalts- oder Lohngruppe nicht die Prüfung, ob jener der Gruppe der Angestellten oder der gewerblichen Arbeitnehmer zuzuordnen ist. Das ergibt für das Bundesarbeitsgericht die Auslegung des Tarifvertrags . Die für die
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