Mitglieder der „Ülkücü“-Bewegung (“Graue Wölfe“) sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Köln die Eilanträge von zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) gegen den Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse ab. Die ADÜTDF ist der
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