Ist eine Kommune rechtskräftig verpflichtet, durch effektive Maßnahmen gesundheitsgefährdenden nächtlichen Lärm zu unterbinden, genügt es zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht, lediglich ein Maßnahmenkonzept umzusetzen und eine gewisse Lärmreduzierung zu erreichen. Bestehen weiterhin Überschreitungen der gesundheitsrelevanten Lärmschwelle und ist deren dauerhafte
Artikel lesen





























Das war das Insolvenzrecht im Februar 2015:
















