Aussetzung einer Wohnungsräumung

Eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ziel der einstweiligen Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel kann auf der Grundlage einer Folgenabwägung ergehen.

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig

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