Landgericht Leipzig

Eintragung einer Zwangssicherungshypothek – Vollstreckungsvoraussetzungen und die anwaltliche Empfangsvollmacht

Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig und hat neben den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Wie jedes Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt dabei zu prüfen, ob überhaupt ein vollstreckbarer Titel vorliegt

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Computerarbeit

Die für eine insolvenzte und aufgelöste GmbH eingetragene Sicherungshypothek

Beantragt der Grundstückseigentümer die Grundbuchberichtigung dahin, dass die eingetragene Arrest-Sicherungshypothek in eine Eigentümergrundschuld übergegangen ist, bedarf es nicht der Einwilligung durch einen Nachtragsliquidator für die nach Insolvenz gelöschte und aufgelöste Gläubiger-GmbH, wenn während des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter die Einwilligung zur

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Zwangssicherungshypothek für eine GbR

Die Vertretungsverhältnisse einer GbR können auch bei der späteren Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils nachgewiesen werden, auf Grund dessen die Eintragung der Hypothek erfolgte.

Die Möglichkeit, die Vertretungsverhältnisse einer GbR mit dem zu

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