Bleiben in einem Versteigerungstermin zwei Gebote wirksam, weil der Zurückweisung des höheren Gebots sofort widersprochen worden ist, liegt eine hinreichende Aufforderung zur Abgabe weiterer Gebote im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 ZVG nur vor, wenn das Vollstreckungsgericht
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