Die Übertragung eines belasteten Grundstücks – und der Prüfungsmaßstab bei der Gläubigeranfechtung

Die Frage, ob ein übertragenes Grundstück wertausschöpfend belastet war und damit keine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 1 des Anfechtungsgesetzes vorliegt, ist nicht unter Zugrundelegung des Verkehrswerts, sondern unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Zwangsversteigerungserlöses für das Grundstück zu beantworten. Bei der Prüfung der objektiven Gläubigerbenachteiligung ist die Frage, ob ein

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Amtsgericht Strausberg

Zwangsversteigerung zur Verwaltungsvollstreckung – und ihre (vorübergehende) Einstellung

Voraussetzungen, Art und Wirkung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung zur Vollstreckung einer durch Verwaltungsakt titulierten öffentlichenrechtlichen Geldforderung richten sich auch im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung. Wenn die vollstreckende Behörde aufgrund einer entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Auflage die Verwaltungsvollstreckung einstweilen einstellt, um

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Amtsgericht

Der trotz Prozessfähigkeit bestellte Prozesspfleger

Ist ein Verfahrensbeteiligter, für den ein besonderer Vertreter nach § 57 ZPO (Prozesspfleger) bestellt wurde, tatsächlich prozessfähig oder erlangt er die Prozessfähigkeit im Laufe des Verfahrens wieder, endet das Amt des Prozesspflegers nicht von selbst, sondern erst mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Aufhebung der Bestellung. Eine trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten

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Commerzbank

Die in der Zwangsversteigerung stehen gebliebene Grundschuld – und die Sicherungsabrede

Ein Grundstückseigentümer, der eine Sicherungsgrundschuld bestellt, hat aus dem Sicherungsvertrag gegen den Sicherungsnehmer einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten schuldrechtlichen Anspruch auf Abtretung, auf Verzicht oder auf Aufhebung des nicht valutierten Teils der Grundschulden hat. Richtigerweise ist der Sicherungsvertrag dahin auszulegen, dass der Sicherungszweck entfällt, wenn der Sicherungsgeber

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Chemieindustrie

Aufhebung eines gemeinschaftlichen Grundeigentums in der Familie

Ist durch einen notariellen Vertrag die Möglichkeit zur Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft zwischen Familienmitgliedern ausgeschlossen, muss bei Differenzen in der Familie vor einer Zwangsversteigerung versucht werden, das Anwesen anderweitig zu nutzen. Außerdem bedarf es bei einem umfassenden Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft eines ganz besonders wichtigen Grundes. So hat das Landgericht

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Wohnhaus

Die Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters – nach Aufhebung der Zwangsverwaltung

Wird die Zwangsverwaltung nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung aufgehoben, bleibt der Zwangsverwalter in einem laufenden Passivprozess prozessführungsbefugt. Mit der Anordnung der Zwangsverwaltung wird dem Vollstreckungsschuldner die Verwaltung und Benutzung des ihm gehörenden Grundstücks entzogen (§ 148 Abs. 2 ZVG). Die Befugnis hierzu geht auf den vom Vollstreckungsgericht bestellten Zwangsverwalter

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Wohnhaus

Teilungsversteigerung – und die Rechtsanwaltsvergütung

Der Gegenstandswert für die Vertretung der Beteiligten in einem Teilungsversteigerungsverfahren bestimmt sich nach § 26 RVG, da auch eine Teilungsversteigerung eine Zwangsversteigerung im Sinne dieser Vorschrift ist. Nach § 26 Nr. 2 Halbsatz 2 RVG ist hier für jeden der Beteiligten die Hälfte des Gegenstands der Versteigerung anzusetzen. Dieser entspricht

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Zuschlag in der Zwangsversteigerung – und die erfolgreiche Vollstreckungsgegenklage

Wird die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, auf dessen Grundlage der Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, auf die Vollstreckungsgegenklage des Schuldners nach Erteilung des Zuschlags für unzulässig erklärt, ist im Rahmen des Verteilungsverfahrens gemäß den §§ 105 ff. ZVG der auf den Titel entfallende Teil des Versteigerungserlöses dem Schuldner zuzuteilen. Die Einstellung

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Dorfstraße

Zwangsversteigerung – und die Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses

Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen. Bei seiner Entscheidung hat das Rechtsbeschwerdegericht nach pflichtgemäßem Ermessen die Erfolgsaussichten

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Notveräußerung eines beschlagnahmten Grundstücks

Vermögenswerte, die nach § 111c beschlagnahmt oder aufgrund eines Arrestes (§ 111d) gepfändet worden sind, durften nach § 111l StPO in der bis zum 30.06.2017 geltenden Fassung vor der Rechtskraft des Urteils unter anderem dann veräußert werden, wenn eine wesentliche Minderung ihres Wertes drohte oder ihre Erhaltung mit unverhältnismäßigen Kosten

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Oberlandesgericht

Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung – Streitwert und Beschwer

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20 % des Meistgebots zu schätzen. In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren

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Schreibmaschine

Zahlungsrückstände können zu Entzug des Miteigentums führen

Ein Miteigentümer kann sein Wohneigentum durch eine Zwangsversteigerung verlieren, wenn den übrigen Miteigentümern nach längerem Wohngeldrückstand eine Fortsetzung des Gemeinschaftsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Miteigentümer betreiben Zwangsversteigerung zur Schuldentilgung Im vorliegenden Fall hatte ein Miteigentümer von Gemeinschaftseigentum mehrere Jahre seinen Wohngeldanteil nicht beglichen. Daraufhin strengten die übrigen Miteigentümer eine Entziehungsklage

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Das zwangsversteigerte Erbbaurecht – und die schuldrechtliche Anpassung des Erbbauzinses

Ein mit der Bestellung eines Erbbaurechts verfolgter Zweck im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG kann auch die Erzielung eines wertgesicherten Erbbauzinses sein. Ist bei der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts der Meistbietende nicht bereit, die im Erbbaurechtsvertrag enthaltene schuldrechtliche Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Anpassung des Erbbauzinses zu übernehmen,

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Bundesverwaltungsgericht

Zwangsversteigerung – nach Abtretung der Grundschuld

Eine Unzulässigkeit der Zwangsversteigerung i.S.d. § 83 Nr. 6 ZVG lässt sich nicht mit dem Einwand des Schuldners begründen, der nunmehr die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger sei nicht in den jeweiligen Sicherungsvertrag eingetreten, so dass die Vollstreckungsklausel nicht habe erteilt werden dürfen. Hierbei handelt es sich nämlich um einen materiellrechtlichen Einwand,

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Zuschlag in der Zwangsversteigerung – und der falsche Zinsbeginn

Ein Zuschlagsversagungsgrund gemäß § 83 Nr. 6 ZVG ergibt sich nicht aus der Behauptung des Schuldners, die dem Gläubiger erteilten Vollstreckungsklauseln seien im Hinblick auf den dort aufgeführten, vor dem 1.01.2005 liegenden Zinsbeginn inhaltlich unzutreffend. Der Nachprüfung des Vollstreckungsorgans – hier des Vollstreckungsgerichts – unterliegt nur, ob eine Klausel vorhanden

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Zwangsversteigerung – und die Suizidgefahr beim Schuldner

Der Zuschlag ist nicht ohne weiteres zu versagen und die Zwangsversteigerung (einstweilen) einzustellen, wenn eine solche konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist. Vielmehr ist das in solchen Fällen ganz besonders gewichtige Interesse des von der Vollstreckung Betroffenen (Lebensschutz, Art. 2 Abs. 2 Satz

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Zwangsversteigerung – und die Vollstreckungsabwehrklage des Insolvenzschuldners

Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis für diese Klage ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt. Ferner müssen Indizien vorliegen, die

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Teilungsversteigerung – und die Hinterlegung des Übererlöses

Wird der Übererlös aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hinterlegt, weil die Gemeinschafter während des Zwangsversteigerungsverfahrens keine Einigung über dessen Verteilung erzielen konnten, setzt sich die Bruchteilsgemeinschaft an der Forderung gegen die Hinterlegungsstelle fort. Allein die Hinterlegung des Übererlöses nach § 117 Abs. 2 Satz 3 ZVG führt noch nicht zur

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Zwangsversteigerung – und die Benennung des Bieters in der Sicherheitsleistung

Wird in der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse im Rahmen des Verwendungszwecks eine von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichende Person genannt, ist das regelmäßig dahin zu verstehen, dass diese Person in dem Versteigerungstermin als Bieter auftreten und die Sicherheitsleistung verwenden wird. Enthält die Zahlungsanzeige keine eindeutige Verwendungsbeschränkung, hat das Vollstreckungsgericht davon auszugehen,

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Der Übererlös in der Zwangsversteigerung

Der Sicherungsgeber kann vom Grundschuldgläubiger den bei der Zwangsversteigerung auf den nicht valutierten Teil der Grundschuld entfallenden Übererlös auf vertraglicher Grundlage, nämlich auf Grund des zwischen ihnen geschlossenen Sicherungsvertrags, herausverlangen. Der durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingte Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils der Grundschuld wandelt

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Das inländische Grundstück eines ausländischen Staates – und die unmögliche Zwangsversteigerung

Ist das inländische Grundstück eines ausländischen Staates mit einer Zwangssicherungshypothek belastet worden, führt eine danach eingetretene hoheitliche Zweckbestimmung des Grundstücks dazu, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr eröffnet und die Anordnung der Zwangsversteigerung deshalb unzulässig ist. Die Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit ist eine allgemeine Verfahrensvoraussetzung. Ihr Bestehen und ihre Grenzen

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Vollstreckungsabwehrklage während des Zwangsversteigerungsverfahrens

Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung

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Lebensgefahr durch Zwangsvollstreckung

Eine bei der Abwägung nach § 765a ZPO zu berücksichtigende mit den guten Sitten unvereinbare Härte liegt auch vor, wenn der Schuldner an einer Erkrankung leidet und die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für sein Leben oder schwerwiegende gesundheitliche Risiken erwarten lässt.

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Das Gebot im zwangsversteigerungsverfahren – und die fehlende Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit

Die Abgabe eines Gebots im Zwangsversteigerungsverfahren enthält keine Erklärung des Bietenden gegenüber den Mitbietern. Der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger unterliegt regelmäßig keiner Fehlvorstellung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit des Bieters. Betrug zulasten der Mitbieter Im Hinblick auf die anderen Bieter hat die Angeklagte durch ihre Teilnahme an der Versteigerung schon

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Verkauf eines mit Grundschulden belasteten Grundstücks – und die Insolvenzanfechtung,

Im Bereich der Insolvenzanfechtung richtet sich die Beurteilung, ob die Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks oder seine zusätzliche dingliche Belastung eine Gläubigerbenachteiligung auslöst, nur dann nach dem bei einer freihändigen Veräußerung des Grundstücks zu erzielenden Erlös, wenn der Insolvenzverwalter zu einer freihändigen Veräußerung rechtlich in der Lage ist. Fehlt

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Suizidgefahr bei der Zwangsversteigerung

Von Vollstreckungsgerichten sind Vorkehrungen zu treffen, die Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausschließen. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht beurteilten Fall ging es um ein Zwangsvollstreckungsverfahren: Auf Antrag der Gläubigerin ordnete das Amtsgericht Aachen im Oktober 2012 wegen dinglicher Ansprüche aus Gesamtgrundschulden in Höhe von über 450.000 € die Zwangsversteigerung von sechs mit

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Das für den ersten Verkaufsfall bestellte Vorkaufsrecht – und die Zwangsversteigerung

Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt. Gemäß

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Eigentumswohnung aus der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern. Der Grunderwerbsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren für ein inländisches Grundstück. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung

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Bundesverwaltungsgericht

Räumungsvollstreckung – und der Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

Ein absoluter Ausnahmefall, in dem eine Räumungsvollstreckung wegen einer beim Schuldner bestehenden Gesundheitsoder Suizidgefahr auf unbestimmte Zeit eingestellt wird, wird grundsätzlich nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Mitwirkung des Schuldners und staatlicher Stellen in Zukunft ausgeschlossen erscheint. Ist mit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme

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Die in der Zwangsversteigerung bestehen gebliebene Grundschuld – und ihre teilweise Ablösung

Zahlt der Ersteher des Grundstücks zur Ablösung einer in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld eine unter deren Nennbetrag liegenden Summe, darf der Grundschuldgläubiger die Löschung der Grundschuld, die ihm in Höhe des restlichen Nennbetrags weiterhin zusteht, ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sicherungsgeber nicht bewilligen. Im Ausgangspunkt hat

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Zuschlag und Wiederversteigerung im Zwangsversteigerungsverfahren – und die Bargebotszinsen

Durch Zuschlagsbeschluss (Anschaffung) und Wiederversteigerung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 ZVG (Veräußerung) wird der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllt (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Der Veräußerungserlös entspricht dem Bargebot (ohne Bargebotszinsen) des Erstehers in der Wiederversteigerung. Die Anschaffungskosten sind

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Geldrechner

Vollstreckungsabwehrklage gegen den Zuschlagsbeschluss – und die Zuständigkeit

Bei einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Zuschlagsbeschluss richtet sich die sachliche Zuständigkeit analog § 202 Abs. 2 InsO nach dem Streitwert. Im Ausgangspunkt gilt zunächst, dass für die Vollstreckungsabwehrklage das ‚Prozessgericht des ersten Rechtszuges‘ örtlich und sachlich zuständig ist, und zwar unabhängig vom Streitwert. Das folgt aus dem insoweit wohl hinreichend

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Konferenzraum

Aufstellung des geringsten Gebots in der Zwangsversteigerung

Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots richtet sich nicht nach materiellrechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes. Nach § 44 Abs. 1 ZVG sind Rechte in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn sie dem Anspruch des bestrangig betreibenden Gläubigers vorgehen. Welches Recht dem Anspruch des

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Grundstückserwerb durch den Nießbrauchsberechtigten in der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks durch den Nießbrauchsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Meistgebot einschließlich des Wertes des bestehenden bleibenden Nießbrauchsrechts. Der Grunderwerbsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren für ein inländisches Grundstück. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung

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Zwangssicherungshypothek – und die freihändige Verwertung im Insolvenzverfahren

Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger, dessen Recht bei einer Verwertung des Grundstücks wegen dessen wertausschöpfender Belastung durch im Rang vorgehende Rechte keinen Anteil am Erlös erwarten lässt, ist nicht verpflichtet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers zugunsten der vom Insolvenzverwalter beabsichtigten freihändigen lastenfreien Veräußerung des Grundstücks die

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