Grundstücksräumung – nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

Dem Meistbietenden im Zwangsversteigerungsverfahren kann nach Aufhebung des Zuschlags gegenüber dem Herausgabeanspruchs des ursprünglichen Grundstückseigentümers ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Verwendungsersatzanspruchs aus § 996 BGB zustehen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der klagende Grundstückseigentümer seit 1993 als Eigentümer

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