Grundschuldbrief

Vorauspfändung für zukünftige Unterhaltsansprüche

Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche kann Pfändungsgegenstand auch eine Eigentümerbriefgrundschuld des Schuldners sein.

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (im Folgenden: Pfändungsantrag) ist eine das Zwangsvollstreckungsverfahren einleitendende Verfahrenshandlung. Als Verfahrenserklärung unterliegt der Pfändungsantrag der

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Amtsgericht Strausberg

Zwangsversteigerung zur Verwaltungsvollstreckung – und ihre (vorübergehende) Einstellung

Voraussetzungen, Art und Wirkung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung zur Vollstreckung einer durch Verwaltungsakt titulierten öffentlichenrechtlichen Geldforderung richten sich auch im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Wenn die vollstreckende Behörde

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