Die wiederholte Zwangsmittelfestsetzung

Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld entweder gezahlt oder vollstreckt ist. Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld entweder gezahlt oder vollstreckt ist. Dies ergibt sich aus dem Charakter des Zwangsgeldes als

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Vollstreckungsgegenklage – und die einstweilige Anordnung des Revisionsgerichts

Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil eingelegt, welches die klägerische Berufung gegen ein seine Vollstreckungsgegenklage abweisendes Urteil zurückweist, kann das Revisionsgericht als Rechtsmittelund Prozessgericht gemäß § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass bis zur Entscheidung über die in § 767 ZPO bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen

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Ersatzweise angeordnete Ordnungshaft – und das Insolvenzverfahren

Eine Vollstreckung von ersatzweise angeordneter Ordnungshaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht gehindert. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen führt zu keiner Unterbrechung des gegen den Betroffenen gerichteten Vollstreckungsverfahrens: Die Parteien streiten hier nicht über eine Pflicht des Betroffenen zur Zahlung

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Aktenwagen

Ordnungsmittel – und ihre Verjährung

Die Frage, in welchen Fällen die Verjährung der Vollstreckung eines Ordnungsmittels ruht, ist in Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGStGB abschließend geregelt. Die Vollstreckung kann nur dann im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 EGStGB „nach dem Gesetz“ nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden, wenn

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Die nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in seiner Beschwerdeentscheidung nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar. Der Gesetzgeber hat bewusst von der Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde abgesehen. Ein Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist auch nicht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Beschwerde im Vollstreckungsverfahren – und die Erledigungserklärung des Schuldners

Die Vorschriften der §§91ff. ZPO sind auf Beschwerden im Zwangsvollstreckungsverfahren anwendbar, wenn es sich wie im Streitfall um ein kontradiktorisches Verfahren zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger handelt. Die vom Schuldner persönlich abgegebene Erledigungserklärung ist auch im Rechtsbeschwerdeverfahren trotz des im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof grundsätzlich geltenden Anwaltszwangs (§ 78

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Geld

Einholung von Drittauskünften durch den Gerichtsvollzieher – und die 0,3-Verfahrensgebühr

Den Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin steht bei einem Antrag auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO eine gesonderte erstattungsfähige 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zu. Der Bundesgerichtshof hat dies mit Beschluss vom 20.09.2018 die Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung, die das Beschwerdegericht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde veranlasst hat, im Sinne der

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Der Vollstreckungsauftrag der Kreiskasse – und das vollstreckbare Ausstandsverzeichnis

Rückständige Gebühren für die Abfallentsorgungwerden im Bundesland Bayern durch den Landkreis auf Grund einer Abgabensatzung erhoben (vgl. Art.7 Abs. 5 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, Art.8 Abs.1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes). Die Leistungsbescheide werden im Wege der Beitreibung vollstreckt (Art.26 Abs.1 BayVwZVG). Verwaltungsakte, die vom Vollstreckungsschuldner entgegen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der vom Gerichtsvollzieher angeforderte Kostenvorschuss – und die Rechtsbeschwerde

Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts bezüglich der Anforderung eines Kostenvorschusses seitens des Obergerichtsvollziehers ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft. Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ist nach § 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig, wenn

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Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs – und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Wird gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs die Rechtsbeschwerde erhoben, so kann das Rechtsbeschwerdegericht nach § 1065 Abs. 2 Satz 2 ZPO in entsprechender Anwendung von § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet.

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Oberlandesgericht München

Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung – und die Vollstreckung nach der Brüssel-Ia-VO

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stellt bei einem Urteil, das den Beklagten uneingeschränkt und ohne Bedingung zu einer Leistung verurteilt und gegen das im Ursprungsmitgliedstaat ein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt wurde

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Festsetzung eines Zwangsgelds – gegen eine Behörde

Die Vollstreckung aus einem Urteil, welches zur Änderung eines Luftreinhalteplans verpflichtet, erfolgt in analoger Anwendung des § 172 VwGO. Einer Vollstreckungsklausel bedarf es nicht; § 171 VwGO ist entsprechend auf die Vollstreckung nach § 172 VwGO anzuwenden. Wenn das zu vollstreckende Urteil keine bestimmte Frist zur Erfüllung der Verpflichtung enthält,

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Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses – und der Vergleich in der Zwangsvollstreckung

Verständigen sich Gläubiger und Schuldner im Erkenntnisverfahren auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einem genau festgelegten Wortlaut, ist dieser Anspruch erst erfüllt, wenn ein Arbeitszeugnis erteilt worden ist, das genau dem vereinbarten Wortlaut entspricht. Das ist nicht der Fall, wenn in einem Absatz der Schuldner das Tempus des Textes

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Pfändung einer Internet-Domain

Die Pfändung einer Internet-Domain wegen rückständiger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig: Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann als ein anderes Vermögensrecht nach § 321 Abs. 1 AO Gegenstand einer Pfändung sein. Die Vergabestelle

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Bundesverwaltungsgericht

Isolierte Aufenthaltsermittlungaufträge an den Gerichtsvollzieher

Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erteilte die Gläubigerin dem Gerichtsvollzieher unter Überreichung eines vollstreckbaren Titels einen „Auftrag zur Vollstreckung

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Geldscheine

Ordnungsgeld – und das Verschulden

Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO setzt Verschulden voraus, da diese Vorschrift neben dem prozessualen Beugecharakter auch Straffunktion hat, wobei es allein auf das eigene Verschulden des jeweiligen Vollstreckungsschuldners ankommt und eine Zurechnung über § 278 BGB ausscheidet. Das eigene Verschulden des Vollstreckungsschuldners kann hierbei auch in einem

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Ordnungsgeld – und die Bemessung seiner Höhe

Ordnungsmittel im Sinne des § 890 ZPO sind im Hinblick auf ihren Zweck zu bemessen. Zu berücksichtigen sind deshalb bei ihrer Festsetzung insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten.

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Schild

Ordnungsgeld – und das Verschulden

Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO setzt Verschulden voraus, da diese Vorschrift neben dem prozessualen Beugecharakter auch Straffunktion hat, wobei es allein auf das eigene Verschulden des jeweiligen Vollstreckungsschuldners ankommt und eine Zurechnung über § 278 BGB ausscheidet. Das eigene Verschulden des Vollstreckungsschuldners kann hierbei auch in einem

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Vollstreckung von Ordnungshaft

Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO aufgestellten Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die Vollstreckung einer festgesetzten Ordnungshaft. Der durch die Aufrechterhaltung der Ordnungshaft erfolgte Eingriff in das hochrangige Grundrecht der Freiheit der Person ist auf der förmlichen Grundlage des

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Zwangsversteigerung – und die Suizidgefahr beim Schuldner

Der Zuschlag ist nicht ohne weiteres zu versagen und die Zwangsversteigerung (einstweilen) einzustellen, wenn eine solche konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist. Vielmehr ist das in solchen Fällen ganz besonders gewichtige Interesse des von der Vollstreckung Betroffenen (Lebensschutz, Art. 2 Abs. 2 Satz

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Vermögensverzeichnis – und mögliche Rückzahlungsansprüchen aus Nebenkostenabrechnungen

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht

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Schreibmaschine

Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses

Dem Verlangen des Gläubigers auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses können nur die Angaben entgegengehalten werden, die im Vermögensverzeichnis dokumentiert sind. Auf nicht im Vermögensverzeichnis angeführte Angaben des Schuldners, die sich nur aus einer dienstlichen Stellungnahme des Gerichtsvollziehers ergeben, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Für die Frage, ob für ein

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Eintragung im Schuldnerverzeichnis – und die danach geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung

Eine nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung stellt keinen Grund für die vorzeitige Löschung der Eintragung dar, wenn der Löschungsantrag erst gestellt wird, nachdem die Eintragungsanordnung unanfechtbar geworden ist. Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO

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„…abzüglich geleisteter Zahlungen“ – und die ausreichende Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Es entspricht der herrschenden Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Titel, die die Formulierung enthalten: „… unter Anrechnung bereits gezahlter Beträge“ nicht ausreichend bestimmt sind. Denn ein Titel ist nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang

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Schlossaustausch durch den Gerichtsvollzieher – und die einstweilige Verfügung auf Besitzeinräumung

Der Austausch von Schlössern durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung stellt keine verbotene Eigenmacht dar. Unzweifelhaft ist die Besitzentziehung ohne den Willen der Antragsteller als frühere Besitzer des Grundstücks erfolgt. Eine widerrechtliche Besitzentziehung im Sinne des § 858 BGB liegt aber nur vor, wenn sie nicht durch Gesetz gestattet

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Vollstreckungsabwehrklage während des Zwangsversteigerungsverfahrens

Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung

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Lebensgefahr durch Zwangsvollstreckung

Eine bei der Abwägung nach § 765a ZPO zu berücksichtigende mit den guten Sitten unvereinbare Härte liegt auch vor, wenn der Schuldner an einer Erkrankung leidet und die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für sein Leben oder schwerwiegende gesundheitliche Risiken erwarten lässt.

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Landgericht Bremen

Nichtzulassungsbeschwerde – und die Einstellung der Zwangsvollstreckung

Mit einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil (hier: gegen Sicherheitsleistung) einstweilen einzustellen, scheiterte im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nicht daran, dass die Beklagte im Berufungsverfahren keinen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO

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Zwangsverwaltung – und die Heilung von Zustellungsmängeln

Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung weiterhin vorliegen. Die gegen die Möglichkeit einer Heilung gerichteten Bedenken sind unbegründet. Insoweit gilt nichts anderes als im Zwangsversteigerungsverfahren.

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Die Verletztenrente des Insolvenzschuldners

Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann als laufende Geldleistung insgesamt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Nach § 35 Abs. 1 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse). Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung

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Zwangsvollstreckungsauftrag – und der Verzicht auf das bereits abgegebene Vermögensverzeichnis

Der Gläubiger kann durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Zuleitung eines Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten. Der Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin steht auch nicht deshalb unter einer unzulässigen Bedingung, weil sie eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses nur für den Fall beantragt hat, dass dieses Verzeichnis nicht älter als zwölf Monate ist.

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Regierungsviertel

Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung – und die Schadensersatzhaftung des Verfügungsklägers

§ 945 ZPO begründet eine weder Rechtswidrigkeit noch Schuld voraussetzende Risikohaftung des Gläubigers. Wer aus einem noch nicht endgültigen Titel die Vollstreckung betreibt, soll das Risiko tragen, dass sich sein Vorgehen nachträglich als unberechtigt erweist. Ersatzfähig ist allerdings nur der aus der Vollziehung der einstweiligen Verfügung verursachte Schaden im Sinne

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