Aussetzung einer Wohnungsräumung

Eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ziel der einstweiligen Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel kann auf der Grundlage einer Folgenabwägung ergehen.

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig

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Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Zwangsvollstreckung – zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern

Einzelne Betriebsratsmitglieder können weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung von § 731 ZPO die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen andere Betriebsratsmitglieder zu einem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zustande gekommenen Vergleich erwirken, mit dem sich der Betriebsrat gegenüber den antragstellenden Betriebsratsmitgliedern zur

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Die wiederholte Zwangsmittelfestsetzung

Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld entweder gezahlt oder vollstreckt ist.

Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld entweder gezahlt oder vollstreckt

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Die nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in seiner Beschwerdeentscheidung nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar.

Der Gesetzgeber hat bewusst von der Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde abgesehen.

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Pfändung einer Internet-Domain

Die Pfändung einer Internet-Domain wegen rückständiger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig:

Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann als ein anderes Vermögensrecht nach §

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Geldscheine

Ordnungsgeld – und das Verschulden

Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO setzt Verschulden voraus, da diese Vorschrift neben dem prozessualen Beugecharakter auch Straffunktion hat, wobei es allein auf das eigene Verschulden des jeweiligen Vollstreckungsschuldners ankommt und eine Zurechnung über § 278 BGB ausscheidet.

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Schild

Ordnungsgeld – und das Verschulden

Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO setzt Verschulden voraus, da diese Vorschrift neben dem prozessualen Beugecharakter auch Straffunktion hat, wobei es allein auf das eigene Verschulden des jeweiligen Vollstreckungsschuldners ankommt und eine Zurechnung über § 278 BGB ausscheidet.

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