Frühere Vermögensauskunft des Schuldners – und die unrichtige Sachbehandlung des Gerichtsvollziehers

Eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichtsvollziehers liegt vor, wenn er dem Gläubiger entgegen dessen ausdrücklichem Antrag die gebührenpflichtige Abschrift einer früheren Vermögensauskunft des Schuldners erteilt, ohne ihm Gelegenheit zu geben, die umstrittene Wirksamkeit des Verzichts hierauf gerichtlich klären zu lassen. Dies kann zur Nichterhebung der Gebühren gemäß § 7 Absatz 1

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Landgericht Bremen

Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in seinem Beschluss nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar. Der Gesetzgeber hat bewusst von der Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde abgesehen. Ein Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist auch nicht

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Der erschlichene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Ein Rechtsanwalt, der einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, obwohl ihm bekannt ist, dass der zugrunde liegende Vollstreckungstitel aufgehoben wurde, macht sich hierdurch nicht eines vollendeten Betruges schuldig. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beantragte der angeklagte Rechtsanwalt am 14.08.2012 bei der zu diesem Zeitpunkt zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Hildburghausen

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Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis – und die Gebühren des Gerichtsvollziehers

Übersendet der Amtsgerichtsvollzieher auf den Auftrag der Gläubigerin, der Schuldnerin die Vermögensauskunft abzunehmen, der Gläubigerin eine Abschrift des bereits in der Sperrfrist abgegebenen Vermögensverzeichnisses (§ 802d ZPO) und ordnete er die Eintragung der Schuldnerin in das Schuldnerverzeichnis an (§ 882c ZPO), so kann er keine Gebühr nach Nr. 101 KV-GVKostG

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Schuldtitel, Vollstreckungsmaßnahmen, Vermögensverfall

Schuldtitel und Vollstreckungsmaßnahmen sind Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall des Rechtsanwalts. Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung von einer Tatbestandswirkung der Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus. Im Widerrufsverfahren nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO werden Titel und Vollstreckungsmaßnahmen nicht auf ihre inhaltliche und verfahrensrechtliche Richtigkeit überprüft. Fehler sind in den

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Arbeitszeugnis mit guter Leistungsbeurteilung – und seine Vollstreckung

Die Vereinbarung der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit einer „guten“ Leistungs- und Gesamtbeurteilung hat nur hinsichtlich der Erteilung, nicht aber hinsichtlich der „guten“ Bewertung einen vollstreckbaren Inhalt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg ist ein Titel, der darauf gerichtet ist, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis entsprechend Schulnote „gut“ zu erteilen,

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Buchregal

Vorpfändung – und die Monatsfrist

Die auf Veranlassung der Gläubigerin den Käufern zugestellte Vorpfändung kann die Wirkung eines Arrests gemäß § 845 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 930 Abs. 1 ZPO nicht entfalten, wenn die anschließende Pfändung nicht innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die Vorpfändung wirkt wie eine Beschlagnahme der betroffenen Forderung und begründet den

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Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto – und die isolierte Pfändung des Kaufpreisanspruchs

Wird eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt, erstreckt sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Pfändung des Anspruchs auf Auszahlung von dem Notaranderkonto unwirksam, wenn nicht zugleich auch der der Verwahrung zugrunde liegende Anspruch

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Geschäftsmann

Kosten der Zwangsvollstreckung – und die Zustellung der Eintragungsanordnung

Der Vollstreckungsgläubiger hat nach Ansicht des Amtsgerichts Stralsund die Kosten der Zustellung der Eintragungsanordnung als Auslagen zu tragen. Tatsächlich ist umstritten, ob die Kosten der Zustellung der Eintragungsanordnung an den Schuldner dem Gläubiger auferlegt werden können, wobei mittlerweile im Wesentlichen nicht mehr streitig ist, dass diese Kosten dem Gläubiger jedenfalls

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Zug-um-Zug – und die Zwangsvollstreckung

Hängt die Vollstreckung – wie im Streitfall – von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nach § 756 Abs. 1 ZPO nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme

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Verrechnung von Teilzahlungen – und die Kontrolle des Vollstreckungsgerichts

Das Vollstreckungsgericht ist im Rahmen des streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht befugt, eine vom Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen. Materiellrechtliche Fragen sind einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren grundsätzlich entzogen. Ob den Bestimmungen der

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Lohnpfändung – und der Nachtarbeitszuschlag

Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind unpfändbar Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes

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Gerichtsvollzieherkosten – und die Einigungsgebühr

Wird dem Amtsgerichtsvollzieher vorgegeben, eine gütliche Einigung zu versuchen und erst nach dem Scheitern die Vermögensauskunft abzunehmen, liegt ein isolierter Auftrag zum Versuch der gütlichen Erledigung nach § 802b ZPO vor. Nach § 802 b Abs. 1 ZPO hat der Amtsgerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung

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Suizidgefahr bei der Zwangsversteigerung

Von Vollstreckungsgerichten sind Vorkehrungen zu treffen, die Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausschließen. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht beurteilten Fall ging es um ein Zwangsvollstreckungsverfahren: Auf Antrag der Gläubigerin ordnete das Amtsgericht Aachen im Oktober 2012 wegen dinglicher Ansprüche aus Gesamtgrundschulden in Höhe von über 450.000 € die Zwangsversteigerung von sechs mit

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Büroklammer

Räumungsschutz für eine Personenhandelsgesellschaft

Vollstreckungsschutz nach § 765a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO kann auch einer Personenhandelsgesellschaft gegen die Zwangsräumung von Geschäftsräumen gewährt werden. Eine sittenwidrige Härte im Sinne von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nicht nur die eigene wirtschaftliche Existenz des Schuldners auf

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Vorläufiger Rechtsschutz bei Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt

Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Finanzgericht (hier: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) ist unzulässig, soweit vom Amtsgericht gemäß § 287 Abs. 4 Satz 3 AO angeordnete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Durchsuchungen zur Mobiliar-Vollstreckung) angegriffen werden und insoweit zivilgerichtlicher Rechtsschutz mittels sofortiger Beschwerde gemäß § 793 ZPO eröffnet ist. Insoweit fehlt es bereits

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung – in Gegenwart des schwer herzkranken Ehemannes

Auch ein an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leidender Vollstreckungsschuldner oder Angehöriger eines Vollstreckungsschuldners muss zumutbare Anstrengungen zur Verringerung des Krankheitsrisikos unternehmen. Die Eingriffsintensität einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sachpfändung steht erheblich hinter der Belastung zurück, die einem Schuldner durch eine Zwangsräumung aufgebürdet wird. Gleichzeitig führt der Abbruch einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke

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Vermögensauskunft – und trotzdem eine Sachpfändung

Die auf Antrag eines Gläubigers abgegebene Vermögensauskunft (§ 284 AO) sperrt nicht die Sachpfändung eines anderen Gläubigers. Die Durchführung der Vollstreckung (§ 249 Abs. 1 S. 1 AO) durch das Hauptzollamt ist nicht deswegen ermessensfehlerhaft weil die Schuldnerin zuvor vor dem Finanzamt – also auf Betreiben eines anderen Gläubigers –

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Notarielle Vollstreckungsklausel – und die Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

Das Vollstreckungsgericht ist bei der Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde an die vom Notar erteilte Vollstreckungsklausel gebunden, eine eigene Prüfungskompetenz hinsichtlich der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Klauselerteilung beseht nicht. Das Vollstreckungsorgan ist an die vorliegende Klauselerteilung auf Basis von § 724 ZPO gebunden und hat von der Vollstreckbarkeit auszugehen. Der

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Der Beitreibungsbeschluss der Landessparkasse zu Oldenburg

Aus § 16 Abs. 2 des Gesetzes für den Landesteil Oldenburg betreffend die Landessparkasse zu Oldenburg vom 03.07.1933 (OL-LSpkG) ergibt sich nicht die Befugnis der Landessparkasse zu Oldenburg, die Zwangsvollstreckung ohne einen Vollstreckungstitel betreiben zu können. Diese Vorschrift ist durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12 2012 als mit dem Grundgesetz

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Zahlung auf einen vorläufig vollstreckbaren Titel

Die vorbehaltlose Überweisung der Klageforderung nebst Zinsen nach Zustellung des Berufungsurteils und vor Einlegung der Revision führt weder zu einem Wegfall der durch die Verurteilung eingetretenen Beschwer der Beklagten noch ist hierin ein Rechtsmittelverzicht zu sehen; es liegt daher auch kein Fall der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache vor.

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Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme durch das Beschwerdegericht – und der Wegfall des Aufhebungsbeschlusses

Die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme hängt nicht von der formellen Rechtskraft der sie aussprechenden Entscheidung ab. Diese wird vielmehr sofort wirksam. Eine aufgehobene Vollstreckungsmaßnahme ist grundsätzlich endgültig beseitigt und lebt auch bei Wegfall des Aufhebungsbeschlusses – etwa infolge von dessen Aufhebung durch das Rechtsbeschwerdegericht – nicht wieder auf. Sie kann nur

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Kein Vermögensverfall trotz Zwangsvollstreckung

Die Zulassung eines Rechtsanwaltes zur Rechtsanwaltschaft ist nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist. Ein solcher liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist,

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Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung – und die Darlegungslast bei der Insolvenzanfechtung

Hatte der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, muss der Anfechtungsgegner darlegen und beweisen, dass der Schuldner die Zahlungen im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung allgemein wieder aufgenommen hatte. Allein die Tatsache, dass über die Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Anfechtungsgegner (hier: in einem gerichtlichen Vergleich) eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und der Schuldner

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Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung – und die formwechselnde Umwandlung der Grundstückseigentümerin

Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft in eine GbR zwar im Handelsregister eingetragen, im Grundbuch aber nicht durch eine berichtigende Eintragung nach § 47 Abs. 2 GBO nachvollzogen worden, bedarf es für eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück keiner titelergänzenden Klausel nach § 727 ZPO. Zwangsversteigerung und

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Ratenzahlung in der Zwangsvollstreckung – und die Insolvenzanfechtung

Schweigt der Schuldner einer erheblichen Forderung während eines monatelangen Zeitraums auf Rechnungen und Mahnungen und bietet er nach Einschaltung eines Inkassounternehmens und Erwirken eines Mahnbescheids in dem auf seinen Widerspruch eingeleiteten gerichtlichen Verfahren die ratenweise Zahlung der Gesamtforderung einschließlich der Zinsen und der angefallenen Kosten an, hat der Gläubiger die

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Bücherregal

Anhörung im Vollstreckungsschutzverfahren

Im Verfahren auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kann die Anhörung einer Partei in entsprechender Anwendung der §§ 375, 451 ZPO durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen. Dies kommt nicht in Betracht, wenn Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die nur aufgrund eines unmittelbaren Eindrucks von der Anhörung zutreffend beurteilt werden

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Bundesverwaltungsgericht

Räumungsvollstreckung – und der Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

Ein absoluter Ausnahmefall, in dem eine Räumungsvollstreckung wegen einer beim Schuldner bestehenden Gesundheitsoder Suizidgefahr auf unbestimmte Zeit eingestellt wird, wird grundsätzlich nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Mitwirkung des Schuldners und staatlicher Stellen in Zukunft ausgeschlossen erscheint. Ist mit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme

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Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Kontoguthaben

Bei der Prognose, ob künftige Pfändungsmaßnahmen (Kontopfändung) aussichtslos sind, reicht es nicht allein aus, dass bereits eine Quellenpfändung vorliegt. Dass der Schuldner den Nachweis erbringt, dass dem Pfändungsschutzkonto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, ist nicht ausreichend. Vielmehr ist auch glaubhaft

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Büroklammer

Lieferung eines herauszugebenden Gegenstands – und die Zwangsvollstreckungs

Der Anspruch auf Lieferung eines herauszugebenden Gegenstands zu einem im Vollstreckungstitel bezeichneten Ort unterliegt der Herausgabevollstreckung nach § 883 ZPO. Für die Beantwortung der Frage, welchen Vorschriften die Vollstreckung titulierter Verpflichtungen unterliegt, ist zunächst der Vollstreckungstitel auszulegen. Ergibt diese Auslegung, dass im Titel ein Herausgabeanspruch mit weiteren sachbezogenen, die herauszugebende

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Nachbesserung eines Vermögensverzeichnisses

Die Gläubigerin kann die Nachbesserung eines abgegeben Vermögensverzeichnisses (§ 903 ZPO a.F.) verlangen, wenn der Schuldner ein lückenhaftes, ungenaues oder unklares Verzeichnis vorlegt, es mithin nicht so vollständig ausgefüllt ist, wie das nach dem Zweck des § 807 ZPO für die Kenntnis des Gläubigers zum Zugriff auf angegebene Vermögenswerte erforderlich

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Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge – und die Gläubigerbezeichnung

Allein die jeweilige Landesrundfunkanstalt und nicht der im Briefkopf des Vollstreckungsersuchens ebenfalls aufgeführte „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist Inhaber der Rundfunkbeitragsforderungen. Dass auch bei einem auf dem Briefkopf des Beitragsservices gestellten Vollstreckungsersuchens allein der Gläubiger und nicht der Beitragsservice als Partei des Vollstreckungsverfahrens in Betracht kommt, ergibt sich bereits zwingend

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