Buch in Blindenschrift

Verkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen

Der Verkauf von Waren, auch von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen, ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs i.S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der Verkauf von Hilfsmitteln für blinde oder sehbehinderte Menschen über ein Ladengeschäft kann aber ein Zweckbetrieb sein, wenn

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Die gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft – und ihr allgemeiner Zweckbetrieb

Entgeltliche Dienstleistungen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft begründen einen allgemeinen Zweckbetrieb nur dann, wenn die gegenüber ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat ein auf die textile Vollversorgung von Krankenhäusern und Seniorenheimen

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Die Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe. Der Verein dient nach seiner Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützigen

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Stiftung Warentest, Bibliothek

Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Körperschaft

Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor. Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz

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Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten – durch ein gemeinnütziges Plankrankenhaus

Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in dem Fall der Trägerin eines gemeinnützigen Plankrankenhauses, bei dem

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Die Karnevalssitzung als Zweckbetrieb

Der Karnevalsverein ist als gemeinnütziger Verein gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 FinanzgerichttG von der Körperschaftsteuer befreit und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 FinanzgerichttG nur mit den Einkünften aus seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb körperschaftsteuerpflichtig, soweit dieser nicht als Zweckbetrieb einzustufen ist. Ferner unterliegt er

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Bundesfinanzhof (BFH)

Abgabe von Blutgerinnungspräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum

Die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung (sog. Faktorpräparate) an Hämophiliepatienten ist auch dann dem Zweckbetrieb Krankenhaus (§ 67 AO) zuzuordnen, wenn sich der Patient selbst das Medikament im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Heimselbstbehandlung verabreicht. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof im Falle eines nordrhein-westfälischen Universitätsklinikums. Dieses ist eine rechtsfähige Anstalt des

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Die Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins – und der Zweckbetrieb

Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein für die Vereinszwecke „unentbehrlicher Hilfsbetrieb“ und deshalb kein Zweckbetrieb. Ein Zweckbetrieb liegt nicht vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur einen finanziellen Beitrag zur gemeinnützigen Tätigkeit leistet und deshalb abstrakt gesehen eine Zweckerreichung auch ohne diesen Geschäftsbetrieb denkbar wäre.

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Das Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb

Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familienhotel ist keine steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtspflege, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Leistungen zu mindestens zwei Dritteln den in § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen zugutekommen. Andernfalls stellt das von dem Verein betriebene Familienhotel in vollem Umfang einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemäß §

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Die Kostümparty des Karnevalsvereins – und das steuerbegünstigte Brauchtum

Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren Elementen klassischer Karnevalssitzungen, so handelt es sich um einen sog. Zweckbetrieb zur Förderung des „traditionellen Brauchtums“. Die Gewinne aus diesen Veranstaltungen sind von der Körperschaftsteuer befreit. Für die

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Pensionspferdehaltung als Zweckbetrieb des Reitsportvereins

Dienstleistungen, die ein gemeinnütziger Reitsportverein im Rahmen einer Pensionspferdehaltung erbringt, können von der Umsatzsteuer befreit sein oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Für die vom Verein im Rahmen der Pferdepension erbrachten Leistungen kommt die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG in Betracht. Die Leistungen

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Beherbergungs- und Verpflegungsumsätze eines gemeinnützigen Zweckbetriebs

Beherbergungs- und Verpflegungsumsätze eines gemeinnützigen Zweckbetriebs unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, sondern dem regulären 19%igen Steuersatz. Zusätzliche Leistungen, die ein gemeinnütziger Zweckbetrieb außerhalb seines eigentlichen Satzungszwecks erbringt, unterliegen nicht ohne Weiteres, sondern nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 3 UStG dem

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Oberlandesgericht

Marktverhaltensregelungen für Zweckbetriebe

Steuerrechtliche Vorschriften stellen grundsätzlich keine Marktverhaltensregelungen dar. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch für die steuerlichen Vorschriften über Zweckbetriebe gemeinnütziger Körperschaften. Ihre Verletzung kann auch nicht unter Zuhilfenahme des Vorsprungsgedankens als wettbewerbsrechtlich unlauter angesehen werden. Nach § 65 Nr. 3 AO liegt kein Zweckbetrieb vor, wenn der

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Arbeitsteiliges Zusammenwirken mehrerer gemeinnütziger Körperschaften

Eine steuerbefreite Körperschaft, die eine andere steuerbefreite Körperschaft bei der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gegen Entgelt selbständig und eigenverantwortlich unterstützt, kann einen Zweckbetrieb unterhalten, wenn sie hierdurch zugleich eigene satzungsmäßige Ziele verfolgt. Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen (§

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