Kindertagesstätte mit Nebenstelle – und die einheitliche Betriebserlaubnis

Eine Kindertagesstätte, die nach der Konzeption ihres Trägers räumlich dezentral in Form einer Hauptstelle und einer in einem Nachbarort gelegenen Nebenstelle betrieben werden soll, kann als Einrichtung im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts Gegenstand einer einheitlichen Betriebserlaubnis sein. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Stretfall war die klagende

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Die Zweitpraxis des Tierarztes

Es ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar, wenn die Berufsordnung einer Tierärztekammer die Errichtung einer Zweitpraxis einem Zustimmungsvorbehalt unterwirft und für die Erteilung der Zustimmung verlangt, dass berufsrechtliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Die Kammer darf einem Tierarzt, der seinen Zahlungspflichten gegenüber dem berufsständischen Versorgungswerk nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist und

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