Die Zweitpraxis des Tierarztes

Es ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar, wenn die Berufsordnung einer Tierärztekammer die Errichtung einer Zweitpraxis einem Zustimmungsvorbehalt unterwirft und für die Erteilung der Zustimmung verlangt, dass berufsrechtliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Die Kammer darf einem Tierarzt, der seinen

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