Bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen „ca.“-Zusatz enthält. Die Kläger des jetzt vom Bundesgerichtshofs entschiedenen Rechtsstreits waren bis Ende 2007 Mieter einer
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