Langeoog

Zweitwohnungsteuer auf Langeoog

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Zweitwohnungsteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog vom 24.06.2024 als gesamtnichtig erachtet. Der in dieser Zweitwohnungsteuersatzung verwendete Steuermaßstab verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller steuerpflichtigen Zweitwohnungsinhaber (Art. 3 GG).

Gemäß § 4 der Satzung bemisst sich die

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Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer

Eine Satzungsregelung, die dritte und weitere Wohnungen eines Inhabers im Gemeindegebiet von der Zweitwohnungssteuer ausnimmt, ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. Der Satzungsgeber darf auch bestimmen, dass die Kurgäste und Feriengäste nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, wenn sie nur für die

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