Die rechtswidrige Satzung zur Zweitwohnungsteuer – und keine Übergangsfrist…

Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier: zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. So entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen, die die niedersächsische Gemeinde Lindwedel sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog und Timmendorfer Strand betreffen. Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern,

Lesen

Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen – und die Grundstücksbewertung von 1964

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in den bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen wenden. In beiden Gemeinden werden zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die Werte der Einheitsbewertung von Grundstücken basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 herangezogen und diese entsprechend dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet. Das Bundesverfassungsgericht

Lesen

Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer

Eine Satzungsregelung, die dritte und weitere Wohnungen eines Inhabers im Gemeindegebiet von der Zweitwohnungssteuer ausnimmt, ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. Der Satzungsgeber darf auch bestimmen, dass die Kurgäste und Feriengäste nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, wenn sie nur für die übliche Urlaubsdauer eine Unterkunft anmieten. Das Oberverwaltungsgericht für das Land

Lesen

Hamburger Zweitwohnungsteuer – und die aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten

Die aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners ist nach § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Zweitwohnungsteuer befreit. Eine wortlauteinschränkende Auslegung des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG ist nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Die Begünstigung

Lesen

Zweitwohnungsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Die Zweitwohnungsteuer findet in Mecklenburg-Vorpommern ihre Rechtsgrundlage in §§ 1 ff. Kommunalabgabengesetz [KAG M-V]. Danach sind die Gemeinden berechtigt, nach Maßgabe dieses Gesetzes örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern aufgrund einer Satzung zu erheben, die den Kreis der Abgabenschuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab und den Satz der Abgabe sowie

Lesen
Bundesfinanzhof (BFH)

Zweitwohnungsteuer – die Wohnung als Kapitalanlage

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer. Sie ist danach eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen

Lesen

Zweitwohnungsteuer für die leerstehende Kapitalanlage

Die Gemeinde darf grundsätzlich an das Vorhalten einer Zweitwohnung, auch wenn diese nicht tatsächlich genutzt wird, zunächst die Vermutung knüpfen, dass die Wohnung für die persönliche Lebensführung vorgehalten wird. Diese Vermutung wird aber erschüttert, wenn der Inhaber seinen subjektiven Entschluss, die Wohnung ausschließlich zur Kapitalanlage zu nutzen, durch objektive Umstände

Lesen

Die leerstehende Wohnung als Kapitalanlage – und die Zweitwohnungsteuer

Für eine als Kapitalanlage dienende, leer stehende Wohnungen besteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht. Zweitwohnungsteuer darf für eine leer stehende Wohnung nicht erhoben werden, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene Wohnzwecke bzw. als Wohnung für Angehörige vorgehalten wird. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wurden die Kläger für

Lesen

Zweitwohnungsteuer – und der Beurteilungsspielraum der Gemeinde

Die Zweitwohnungsteuer ist nicht gleichartig mit der Vermögensteuer, weil diese auf eine andere Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zugreift. Auf einen Schätzungsspielraum, der im Abgabenrecht einer Behörde eingeräumt wird, ist der Rechtsgedanke des § 114 Satz 2 VwGO entsprechend anzuwenden mit der Folge, dass ein Nachschieben von Gründen, sofern es materiell- und

Lesen

Der degressiv gestaffelte Zweitwohnungsteuertarif

Ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif verletzt das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn dies nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Konstanz

Lesen