Eine Zweitwohnungssteuersatzung enthält für Fälle, in denen der Inhaber der Zweitwohnung weniger als zwei Monate im Jahr über die Wohnung für seine persönliche Lebensführung verfügen kann, keinen wirksamen Steuermaßstab, wenn sie auch insoweit den jährlichen Mietaufwand als Bemessungsgrundlage ansetzt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern konnte es dabei offen lassen,
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