Ein Nebenintervenient kann die Klage weder ändern noch erweitern. Eine Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist einem Nebenintervenienten nicht möglich, da es sich insoweit um eine Klageänderung handelt, die seine Stellung als Unterstützer der Hauptpartei überschreitet.
Ein Beitritt des Streithelfers verschafft ihm
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