Ambulante Chemotherapien

Ambulante Chemotherapien in einem von einem gemeinnützigen Träger geführten Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig. Nachdem das , urteilte das Finanzgericht Münster nun zur Frage der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und befand eine solche in einem Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien auch insoweit als

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