Nicht alles, was am Drehspieß gegrillt wird, ist ein „Döner“. Vielmehr müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Grillfleisch als „Döner“ oder „Döner Kebab“ verkauft werden darf.
- Ein Döner Kebab besteht aus in Scheiben geschnittenem Fleisch vom Rind, Kalb, Schaf