Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden, dass d

Die Auslieferung einer mit Haftbefehl gesuchten und in den USA inhaftierten Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln auch dann zulässig, wenn ihrem Sohn wegen mehrfacher Brandstiftung in den USA eine Freiheitstrafe droht.
Die Antragstellerin des jetzt vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Falles muss sich vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main wegen zahlreicher Vermögensdelikte strafrechtlich verantworten. Im Jahr 2007 floh sie aus der Untersuchungshaft und lebte seitdem mit ihrem volljährigen Sohn in den USA. Vor einigen Monaten wurde sie auf Betreiben der deutschen Behörden in Los Angeles verhaftet. Danach kam es in Hollywood zu einer Serie von Brandstiftungen. Als Tatverdächtiger wurde der Sohn der Antragstellerin festgenommen. Die Antragstellerin wendet sich nun gegen ein Auslieferungsersuchen der Bundesrepublik Deutschland. Sie befürchtet, im Fall ihrer Auslieferung ihren Sohn nicht wiedersehen zu können, da diesem in den USA eine lebenslange Freiheitsstrafe drohe.
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag abgelehnt. Die weitere Inhaftierung des Sohnes der Antragstellerin sei noch offen. Es stehe nicht einmal fest, ob gegen ihn in den USA ein Strafverfahren durchgeführt werde. Eine dauerhafte oder sogar lebenslange Trennung von ihrem Sohn stehe selbst bei einer Verurteilung nicht fest, weil in derartigen Fällen die Strafe gegebenenfalls auch in der Bundesrepublik Deutschland verbüßt werden könne. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass die Antragstellerin nach Abschluss ihres eigenen Strafverfahrens zum Besuch ihres Sohnes wieder in die USA einreisen könne.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 15. Februar 2012 – 5 L 151/12