Die Aussetzung der Hauptverhandlung in einem Mordprozess als Folge der Corona-Pandemie rechtfertigt eine weitere Untersuchungshaft für drei Monate.

So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Fortdauer der Untersuchungshaft bestätigt. Die bereits begonnene Hauptverhandlung in einem Mordprozess, in dem es um einen 24-jährigen Angeklagte geht, der seine Freundin, die sich von ihm getrennt hatte, heimtückisch getötet haben soll, hat das Landgericht Baden-Baden ausgesetzt, weil wegen der Corona-Pandemie ein Schutz der zahlreichen Verfahrensbeteiligten, der Zeugen, Vorführungsbeamten und Gerichtswachtmeister sowie der Zuhörer im Sitzungssaal vor einer Infektion durch das Virus in den Fortsetzungsterminen nicht gewährleistet sei. Die Hauptverhandlung soll im Mai 2020 neu beginnen.
In seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ausgeführt, dass die wegen des hohen Ansteckungsrisikos bestehende Gesundheitsgefährdung durch die Corona-Pandemie die Verschiebung der Hauptverhandlung mit der Folge rechtfertigt, dass die Untersuchungshaft für drei weitere Monate aufrecht zu erhalten ist. Dabei hat es dem Landgericht für die Bewertung der Verhältnisse vor Ort und die Risikoabschätzung einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zugebilligt.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 – HEs 1 Ws 84/20
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