Besitz verschiedener BTM-Bestände als meheren Liefervorgängen.

Allein der gleichzeitige Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen ist nicht geeignet, Tateinheit zwischen den selbständigen Taten des Handeltreibens zu begründen1.

Besitz verschiedener BTM-Bestände als meheren Liefervorgängen.

Allerdings stellt der gleichzeitige Besitz verschiedener, zum Eigenkonsum bestimmter Betäubungsmittelmengen nur einen Verstoß gegen das BtMG der2.

Das gilt auch dann, wenn verschiedene Rauschgiftmengen separat an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden3. Der Erwerb der Betäubungsmittel geht in diesen Fällen in dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf4.

Waren die erworbenen Mengen (hier: von Marihuana und Haschisch sowie Amphetamin) von vornherein teils zum Handeltreiben und teils zum Eigenkonsum bestimmt, besteht zwischen dem (einheitlichen) Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie dem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils Tateinheit im Sinne von § 52 StGB5.

Der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verklammert überdies den Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat im Rechtssinne, weil nur der Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schwerer wiegt6.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7. März 2017 – 3 StR 427/16

  1. BGH, Urteil vom 11.01.2000 – 5 StR 444/99, NStZ 2000, 431[]
  2. BGH, Beschluss vom 19.08.1981 – 1 StR 749/81, StV 1982, 524; Urteil vom 08.04.1997 – 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227[]
  3. BGH, Beschluss vom 12.10.2004 – 4 StR 358/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4[]
  4. BGH, Beschluss vom 05.07.1994 – 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548; Urteil vom 08.04.1997 – 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227[]
  5. BGH, Beschluss vom 19.09.2001 – 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5[]
  6. vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26.03.1982 – 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 30 f.; vom 13.01.2010 – 4 StR 562/09 2[]
Weiterlesen:
BTM-Bandenhandel - und die Frage der Tateinheit