Beweiswürdigung – und die Gesamtwürdigung aller Erkenntnisse

Ist eine Vielzahl einzelner Erkenntnisse angefallen, so ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen1. Erst sie entscheidet letztlich darüber, ob der Richter die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten und den sie tragenden Feststellungen gewinnt.

Beweiswürdigung – und die Gesamtwürdigung aller Erkenntnisse

Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtschau dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln.

Beweisanzeichen können nämlich in einer Gesamtschau wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit eines Vorwurfs begründen2.

Der Beweiswert einzelner Indizien ergibt sich zudem regelmäßig erst aus dem Zusammenhang mit anderen Indizien, weshalb der Inbezugsetzung der Indizien zueinander im Rahmen der Gesamtwürdigung besonderes Gewicht zukommt.

Diesen Anforderungen wird eine Beweiswürdigung nicht gerecht, in der, statt die Indizien mit ihrem jeweiligen Beweiswert in die Gesamtwürdigung einzustellen, den einzelnen Umständen insgesamt einen belastenden Beweiswert mit der Begründung abgesprochen wird, diese seien keine „sicheren“, „eindeutig belastenden“ oder „zweifelsfrei belastenden“ Indizien für die Täterschaft des Angeklagten. Damit wurden rechtsfehlerhaft einzelne Beweisergebnisse als „nicht eindeutig belastende“ Indizien aus der Beweiswürdigung vorschnell ausgeschieden, anstatt die einzelnen Beweisanzeichen mit dem ihnen zukommenden Gewicht, also mit den ihnen innewohnenden belastenden und entlastenden Aspekten, in Beziehung zu setzen und im Zusammenhang mit anderen Beweisanzeichen zu bewerten. Statt einer umfassenden Würdigung aller im Urteil dargelegten Beweisergebnisse bestätigt diese Vorgehensweise lediglich das zuvor bei den Einzelindizien gefundene Ergebnis, indem sie darauf verweist, dass „wie sich ergab und ausgeführt wurde“, keine wesentlichen Gesichtspunkte gefunden werden konnten, welche den Angeklagten eindeutig belasteten.

Weiterlesen:
Heranziehung eines Hilfsschöffen - und die Besetzungsrüge

Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Dezember 2015 – 1 StR 292/15

  1. st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2002 – 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188, 2189[]
  2. vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2002 – 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188, 2189[]