Datenschutz in der internationalen Verbrechensbekämpfung

Wie begründet man es als Gesetzgeber, dass man etwas will, von dem man genau weiss, dass es so nicht geht? Ganz einfach, man geht beim Bundesrat in die Lehre:

Datenschutz in der internationalen Verbrechensbekämpfung

Um die Vertiefung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung nicht zu verzögern und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den USA nicht zu belasten, hat der Bundesrat heute ein entsprechendes Abkommen und das begleitende Umsetzungsgesetz gebilligt.

In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung jedoch auf, mit den USA Nachverhandlungen aufzunehmen, um das Datenschutzniveau des Abkommens zu verbessern. Vor allem die zum Austausch vorgesehenen Datenkategorien müssten überarbeitet werden. Erforderlich sei auch, dass Betroffene das Recht auf Auskunft, Sperrung und Löschung ihrer Daten erhielten. Dabei betont der Bundesrat, dass die informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben muss.

Die Länder hatten bereits im ersten Durchgang erhebliche Mängel am Datenschutz des Abkommens festgestellt. Der Bundestag beschloss jedoch sowohl das Abkommen1 wie auch das Umsetzungsgesetz2 am 3. Juli 2009 zwar unverändert. In einer begleitenden Entschließung brachte jedoch auch er seine datenschutzrechtlichen Bedenken zum Ausdruck. Das Abkommen zur Vertiefung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität enthält Regelungen für den automatisierten Abruf von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie den Austausch von Daten terrorverdächtiger Personen.

  1. Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität[]
  2. Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität[]
Weiterlesen:
Kokainkauf mit Baseballschläger