In letzter Zeit hat der Bundesgerichtshof vermehrt Fehler im Rahmen einer Verständigung im Strafverfahren dadurch „repariert“, dass er ein Beruhen des Strafurteils auf diesem Fehler verneinte.

Das ist wohl zukünftig nicht mehr so einfach gehen wird, zeigt ein aktuelles obiter dictum des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde u.a. gegen eine Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs1 mangels hinreichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, nicht ohne dem Bundesgerichtshof sodann doch noch die Mahnung ins Stammbuch zu schreiben, das es aus diesem Grund für die Entscheidung dieses Falles daher keine Rolle spielte, dass die sonstigen Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur Beruhensfrage die verfassungsrechtlichen Vorgaben missachten2.
Fortsetzung folgt. Bestimmt.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Mai 2016 – 2 BvR 2477/15