Der Sozius des Pflichtverteidigers – und die Unterschrift unter der Revisionsbegründung

Eine Revisionsbegründung ist nicht fristgerecht begründet worden (§§ 344, 345 StPO), wenn sie entgegen § 345 Abs. 2 StPO nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem in derselben Kanzlei tätigen Rechtsanwalt unterzeichnet wurde.

Der Sozius des Pflichtverteidigers – und die Unterschrift unter der Revisionsbegründung

Auf diesen konnte der Pflichtverteidiger des Angeklagten seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen1.

Anhaltspunkte dafür, dass der Unterzeichner als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gemäß § 53 Abs. 2 BRAO tätig geworden war, waren im hier entschiedenen Fall wohl nicht ersichtlich.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Dezember 2015 – 4 StR 473/15

  1. vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.12 2011 – 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN; vom 07.05.2014 – 4 StR 109/14[]
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