Die Warnung vor der Radarkontrolle

Vor festinstallierten Radaranlagen wird demnächst in Hessen durch aufgestellte Hinweisschilder gewarnt.

Die Warnung vor der Radarkontrolle

Diese Mitteilung hat der Hessische Verkehrsminister Florian Rentsch am vergangenen Freitag bekannt gegeben. Eine entsprechende Anordnung ist erlassen worden.

Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Festinstallierte Radaranlagen sollten an Gefahrenstellen wie Unfallschwerpunkten oder auch Schulen und Kindergärten stehen, um auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen hinzuwirken. Es sei deshalb sinnvoll, auf solche Stellen so hinzuweisen, dass die Autofahrer frühzeitig ihre Geschwindigkeit kontrollieren und sie gegebenenfalls anpassen könnten. Die Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Radarkontrolle“ werden auf allen hessischen Straßen vor stationären Geschwindigkeits-Messstellen und kombinierten Ampelblitzern aufgestellt.

Die Hinweisschilder auf fest installierte Radaranlagen seien vom Baulastträger der jeweiligen Straße zu bezahlen. Die meisten Anlagen seien an Bundes- und Landestraßen aufgestellt. Für die verbleibenden Fälle werde das Land prüfen, ob gegebenenfalls auch die Kosten übernommen werden könnten, wenn es notwendig und rechtlich möglich sei. Das sei der Gewinn an Verkehrssicherheit wert, so der Verkehrsstaatssekretär Steffen Saebisch.

Mögliche Temposünder sollten das Fehlen eines Hinweisschilds nicht als Freibrief zum Rasen interpretieren, denn schließlich gibt es immer noch mobile Radaranlagen, für die es ausdrücklich keine Warnschilder gibt.

Landesregierung Hessen, Pressemitteilung vom 2. August 2013

Weiterlesen:
Absehen von Verfall und Wertersatz