„Effektivere“ Strafverfahren

Der Bundesrat möchte Strafverfahren „beschleunigen und straffen“. Zum Zwecke der Effektivierung des Strafverfahrens schlägt der Gesetzentwurf des Bundesrates drei Maßnahmen vor:

„Effektivere“ Strafverfahren
  1. So sollen Zeugen künftig verpflichtet sein, vor der Polizei zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein entsprechender Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Das geltende Strafverfahrensrecht sieht eine entsprechende Verpflichtung bisher nicht vor.
  2. Dem Revisionsgericht soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Verfahren gegen Auflagen einstellen zu können.
  3. Schließlich soll eine aus Sicht der Bundesländer unökonomische Aufspaltung der Entscheidungskompetenzen zwischen der großen und der kleinen Strafvollstreckungskammer beseitigt werden. Nach derzeitiger Rechtslage kommt es etwa in Fällen, in denen zugleich über die Aussetzung der Vollstreckung einer lebenslangen und einer befristeten Freiheitsstrafe zu entscheiden ist, zu einer parallelen Befassung der beiden Kammern, wodurch auch die Gefahr unterschiedlicher Prognoseentscheidungen besteht. Der Gesetzentwurf des Bundesrates schlägt zur Beseitigung dieses Problems vor, die Zuständigkeit für alle entsprechenden Verfahren, die zeitgleich zu entscheiden sind, auf die große Strafvollstreckungskammer zu übertragen.

Insbesondere der erste dieser Vorschläge – die Aussagepflicht vor der Polizei – entspricht einem seit längeren immer wieder vorgetragenen Wunsch einiger Innenminister. Ob dies freilich der Qualität des Ermittlungsverfahrens dient, dürfte nicht nur jeder Strafverteidiger bezweifeln.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag vorzulegen hat.

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