Kommt es unter Kokaineinfluss wiederholt zu Autofahrten ohne Fahrerlaubnis, kann es nicht nur zur Verhängung einer Bewährungsstrafe kommen, sondern das Fahrzeug kann auch eingezogen werden.

So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines 42jährigen Trockenbauhelfers entschieden.
Gegen den Angeklagten war bereits einmal vor mehr als zehn Jahren eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Erwerbs von Drogen verhängt worden, die er aber wegen guter Führung nicht antreten musste. Zuletzt wurde im Oktober 2016 eine fünfmonatige Bewährungsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn verhängt.
Der Angeklagte räumte ein, am 14.12.16 und 19.5.2017 jeweils unter Kokaineinfluss gefahren zu sein. Bei der zweiten Fahrt hätte er sich neues Kokain besorgen wollen.
Wegen einer Fahrt unter Kokaineinfluss, bei der er gegen eine Verkehrsinsel gefahren war, war ihm durch Urteil vom 3.3.2016 die Fahrerlaubnis entzogen worden.
Der Betroffene erklärte vor dem Amtsgericht: Als seine Frau vor einigen Jahren die Scheidung eingereicht habe, habe er sehr viel gearbeitet und ihm sei dabei die Kraft ausgegangen. Um diese Lebenskrise zu überstehen habe er in einem derartigen Maß Kokain konsumiert, dass er ein Loch im Gaumen bekommen habe. Der Angeklagte habe zwar dann einen Entzug gemacht, jedoch die Therapie nicht angetreten. Die Trennung falle ihm deshalb besonders schwer, weil er seine Kinder aufgrund seiner Drogenabhängigkeit nur mehr selten sehen dürfe. Er habe Schulden aus dem Kokainkonsum von etwa 50.000,– Euro.
In seiner Urteilsbegründung hat das Amtsgericht München darauf hingewiesen, dass bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten sein umfassendes Geständnis zu berücksichtigen sei. Auch die Tatsache, dass er sich in der Hauptverhandlung reuig zeigte und sein Leben dem Gericht unbeschönigt darlegte blieb nicht unberücksichtigt Ebenso die Tatsache, dass er bei beiden Fahrten unter Drogen stand und deshalb mit Sicherheit enthemmt war, war zu Gunsten des Angeklagten zu sehen. Weiter war positiv zu werten, dass die familiäre Situation des Angeklagten zum Tatzeitpunkt für ihn sehr belastend war und „dass der Angeklagte nach eigenen Angaben seit 8 Wochen keine Drogen mehr konsumiert.“
Allerdings waren nach Ansicht des Amtsgerichts München zu Lasten des Angeklagten seine zahlreichen Vorstrafen zu sehen. Diese sind nahezu ausschließlich einschlägig, fast immer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder mit Betäubungsmitteln. Besonders strafschärfend ist zu sehen, dass der Angeklagte gerade mal einen Monat vor der ersten hier zu verurteilenden Tat vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Besonders hob das Amtsgericht die Tatsache hervor, dass der Angeklagte eben gerade mal einen Monat vor der erneuten Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Aus diesen Gründen war das Amtsgericht der Überzeugung, dass eine Bewährungsstrafe hier nicht mehr ausreicht.“
Mit einer Rückstellung der Strafvollstreckung zum Zwecke einer Drogentherapie erklärte das Gericht bereits im Urteil sein Einverständnis.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist der Trockenbauhelfer zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden und sein PKW im Wert von ca 25.000 Euro wurde ersatzlos eingezogen.
Amtsgericht München, Urteil vom 19. Oktober 2017 – 943 Ds 413 Js 241683/16 (nicht rechtskräftig)