Das Bundeskriminalamt hat gestern gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Jahresbericht 2009 der „Financial Intelligence Unit Deutschland“ vorgestellt. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 9.046 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz gemeldet. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr 2008 (7.349 Anzeigen) eine Steigerung um 23 %. Die Zunahme basiert zum Großteil darauf, dass die Zahl der Anzeigen im Zusammenhang mit „Finanzagenten“ im Jahr 2009 auf 2.394 (2008: 971) gestiegen ist. Bei „Finanzagenten“ handelt es sich um Personen, die angeworben werden, um ihr Privatkonto für Geldwäsche-Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge – regelmäßig gegen Provision – ins Ausland an Hinterleute oder zur weiteren Verschleierung von Zahlungsvorgängen an andere Finanzagenten weiterzuleiten.

2009 konnte bei etwa der Hälfte der Verdachtsanzeigen (46 %) der Verdacht einer Straftat erhärtet werden; 63 % dieser Anzeigen enthielten Hinweise auf Betrugsdelikte, 7 % auf Urkundenfälschung sowie jeweils 5 % auf Insolvenz- und Steuerdelikte. 4 % der Verfahren der Organisierten Kriminalität (25 von insgesamt 579 OK-Verfahren im Jahr 2009) wurden 2009 durch entsprechende Geldwäsche-Verdachtsanzeigen ausgelöst. In 98 Verdachtsanzeigen waren Hinweise auf mögliche „Terrorismusfinanzierung“ enthalten.
Folgende weitere Entwicklungen waren für das Jahr 2009 kennzeichnend:
- Handel mit CO2-Emissionszertifikaten:
Seit Ende Juli 2009 wurden in Deutschland durch Kreditinstitute und Energie-Handelsunternehmen vermehrt Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattet, deren Hintergrund Angebote oder Geldtransfers im Zusammenhang mit CO2-Emissionszertifikaten waren. Bislang konnten 62 Anzeigen mit Verdachtsmomenten für Umsatzsteuerbetrug festgestellt werden. - Bargeldabwicklungen:
Im Jahr 2009 ist die Zahl der Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit Bargeldabwicklungen (1.866) im Vergleich zum Vorjahr (1.388) um 34% gestiegen. Diese Zunahme beruhte zum großen Teil auf Anzeigen, denen zum Beispiel Bareinzahlungen direkt bei Banken oder an Geldautomaten oder Barkäufe z.B. von Kfz, Edelmetallen oder Immobilien, zugrunde lagen. - Goldhandel:
Bereits 2008 hatte die FIU auf eine neue Typologie im Zusammenhang mit Goldscheideanstalten hingewiesen, der Verdachtsmomente für die Straftatbestände Betrug und Geldwäsche zugrunde lagen. Seit Januar 2009 stellte die FIU 69 entsprechende Verdachtsanzeigen fest, bei denen insgesamt Transaktionen in Höhe von über 60 Millionen € durchgeführt wurden. - Kommerzielle Webseiten:
Im Jahr 2009 wurden in 417 Verdachtsanzeigen Sachverhalte angezeigt, bei denen auf „kommerziellen Webseiten“ im Internet Waren zu sehr günstigen Preisen angeboten, diese aber nach Eingang der Vorkassenzahlung nicht versandt wurden. Die Gelder wurden zumeist auf Konten von Privatpersonen gesammelt, die als Finanzagenten ihre Konten zur Verfügung stellten.
Das Bundeskriminalamt hält den vollständigen Jahresbericht 20009 der „Financial Intelligence Unit Deutschland“ öffentlich zugänglich.