Gemeinsamer Staatsschutz-Strafsenat in Norddeutschland

Wie vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein bekannt gegeben worden ist, haben die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein am 16. Februar 2012 zur Schaffung eines gemeinsamen Staatsschutz-Strafsenates mit Sitz in Hamburg einen Staatsvertrag unterzeichnet. Der Senat wird am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angesiedelt sein, wo bereits bisher auch die Staatsschutz-Strafverfahren Bremens mitverhandelt werden.

Gemeinsamer Staatsschutz-Strafsenat in Norddeutschland

Der Staatsschutz-Strafsenat ist ein besonderer bei den Oberlandesgerichten eingerichteter Senat. Darin urteilen Richterinnen und Richter beispielsweise über Straftaten mit terroristischem Hintergrund oder Spionage. In Schleswig-Holstein wurde in den 90er Jahren in Schleswig unter anderem der Prozess um den Brandanschlag von Mölln verhandelt. Zuletzt sorgte das in Hamburg geführte „El-Motassadeq“-Verfahren bundesweit für Aufmerksamkeit. Diese Verfahren unterliegen meist
besonderen Sicherheitsanforderungen.

Dazu sagte Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß:“Der heute unterzeichnete Vertrag ist zudem ein gutes Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit der norddeutschen Länder im Bereich der Justiz. Es ist für uns alle sinnvoll, bei den seltenen, aber aufwändigen und dadurch teuren Staatsschutz-Strafverfahren die guten Voraussetzungen am Hanseatischen Oberlandesgericht zu nutzen.“