Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin prüfen derzeit Möglichkeiten, einen gemeinsamen Staatsschutzsenat am Kammergericht Berlin einzurichten. Das haben Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb und Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue am Mittwoch bei einem Arbeitstreffen in Berlin beschlossen. Die Zahl der Anklagen ist bei Staatsschutzverfahren sehr niedrig. Derartige Verfahren, die sich etwa auf Fälle von Terrorismus oder Hoch- oder Landesverrat beziehen können, seien jedoch sicherheitstechnisch aufwendig und teuer. Berlin verfügt nach Ansicht der Justizministerin/-senatorin – anders als das Oberlandesgericht Naumburg – über die entsprechenden räumliche und technische Voraussetzungen für sicherheitsbrisante Verfahren.

Die Bundesländer können gemäß § 120 Absatz 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Zuständigkeit für Strafverfahren in Staatsschutzsachen vor den Oberlandesgerichten durch eine Vereinbarung auf ein anderes Land übertragen. Im Jahr 2008 waren in Berlin und Sachsen-Anhalt vier Verfahren wegen Staatsschutzsachen anhängig.