Gequälte Rinder auf dem Transport zum Schlachthof

Wer mehrere Tiere misshandelt hat, dabei mit roher Gewalt vorgegangen ist und die Tiere erheblich gequält hat, kann wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt werden.

Gequälte Rinder auf dem Transport zum Schlachthof

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Bad Iburg in dem hier vorliegenden Fall den Fahrer eines Tiertransporters zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50,00 EUR verurteilt.

Derzeit sind beim Amtsgericht Bad Iburg aktuell 18 weitere Strafverfahren aus dem Komplex „Schlachthof Bad Iburg“ anhängig. Auslöser für die Strafverfahren waren heimliche Videoaufnahmen vom Anlieferungsbereich des Schlachthofes durch Tierschützer im August / September 2018.

Gemäß § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz kann derjenige, der einem Wirbeltier „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zufügt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

In diesem Fall soll der angeklagte Fahrer im September 2018 Rinder zum Schlachthof in Bad Iburg transportiert haben, obwohl diese infolge von Verletzungen nicht mehr transportfähig gewesen sind. Dem Fahrer soll die Verletzungen der Tiere bekannt gewesen sein. Er hätte, so der Anklagevorwurf, die Schmerzen und Leiden der Tiere auf der Fahrt zum Schlachthof und beim Abladen jedenfalls billigend in Kauf genommen.

Nach Meinung des Amtsgerichts Bad Iburg war es als erwiesen anzusehen, dass der Angeklagte im September 2018 drei kränkliche Rinder zum Schlachthof in Bad Iburg transportierte. Bei Ankunft im Schlachthof waren die Rinder so geschwächt, dass sie nicht mehr stehen und den Transporter nicht mehr aus eigener Kraft verlassen konnten. Zusammen mit einem Mitarbeiter des Schlachthofes zog der Angeklagte sie deshalb mittels einer Seilwinde von der Ladefläche und fügte ihnen dadurch unnötige, erhebliche Schmerzen zu.

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Nach Auffassung des Amtsgerichts war es ausreichend, die Tat mit einer empfindlichen Geldstrafe zu sanktionieren, da der Fahrer bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Bei der Höhe der Strafe war zugunsten des Angeklagten sei bislang straffreies Leben und die Tatsache, dass die Taten bereits zwei Jahre zurücklagen, zu berücksichtigen. Gegen den Angeklagten sprach allerdings, dass er mehrere Tiere misshandelt hat, dabei mit roher Gewalt vorgegangen ist und die Tiere erheblich gequält hat.

Aus diesen Gründen hat das Amtsgericht Bad Iburg eine Strafe in Höhe von 5.000,00 EUR (100 Tagessätze zu je 50,00 EUR) verhängt.

In einem anderen Verfahren ist der Strafbefehl gegen einen weiteren Fahrer eines Tiertransporters bereits rechtskräftig geworden. Dieser hat kurz vor Beginn der Verhandlung seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen und die gegen ihn verhängte Strafe von 40 Tagessätzen zu je 60,00 EUR akzeptiert.

Amtsgericht Bad Iburg, Urteil vom 12. Oktober 2020 – 23 Cs 296/20 und 23 Cs 303/20

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