Heimtücke – und die von langer Hand geplante Tat

Bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat kann das Heimtückische gerade in den Vorkehrungen liegen, die der Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, falls sie bei der Ausführung der Tat noch fortwirken.

Heimtücke – und die von langer Hand geplante Tat

Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohl durchdachten Lockens in einen Hinterhalt und des raffinierten Stellens einer Falle entschieden1.

Auch wenn der Täter – wie hier – seinem ahnungslosen Opfer in dessen Wohnung auflauert, um an dieses heranzukommen, ist nicht entscheidend, ob und wann das Opfer die Gefahr erkennt2.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. September 2018 – 5 StR 107/18

  1. vgl. BGH, Beschluss vom 31.07.2018 – 5 StR 296/18 mwN[]
  2. vgl. BGH aaO; Urteil vom 12.02.2009 – 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264[]
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Täter-Opfer-Ausgleich - und der wirtschaftlich wertlose Vergleich