Informatives zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Ein Bußgeldbescheid kann für Straßenverkehrsteilnehmer unschöne Folgen haben. Abhängig von der dokumentierten Ordnungswidrigkeit drohen neben Bußgeldern Eintragungen ins Fahreignungsregister ­und damit Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann es zum Fahrverbot kommen. Da Fehler beim Bußgeldbescheid trotz technischer Innovationen denkbar sind, sollten Empfänger den Bußgeldbescheid kritisch prüfen. Im Zweifelsfall lässt sich Einspruch einlegen. Form und Frist sind dabei maßgeblich.

Informatives zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft

Wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann das für Verkehrsteilnehmer schnell teuer werden. Während hohe Geldbußen die Haushaltskasse belasten, können Punkte in Flensburg eine Gefahr für den Führerschein sein. Spätestens bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister kommt es zum Führerscheinentzug. Ein sorgfältiger Blick in den Bußgeldbescheid ist jedoch generell ratsam, weil die Möglichkeit besteht, dass sich gegen die Vorwürfe Einspruch einlegen lässt. Ob unzureichende Beweismittel oder formale Fehler: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich viele Bußgeldbescheide anfechten lassen. „Gerade bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung führen ungenaue Messmethoden sowie eine mangelhafte Fotoqualität der Beweisbilder zu einem ungültigen Bußgeldbescheid“, erklärt die Informationsplattform zum aktuellen Bußgeldkatalog 2021, welche detailliert aufzeigt, wie sich rechtssicher Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen lässt. Als mögliche Fehlerquellen nennt die Redaktion unter anderem die falsche Montage sowie Bedienung von Messgeräten und eine fehlende Eichung der Blitzer. Doch ob zu schnelles Fahren, Rotlichtverstoß, Alkoholfahrt oder Telefonieren am Steuer: Bei einem Einspruch spielen Form und Zeit eine zentrale Rolle.

Angaben im Bußgeldbescheid auf Vollständigkeit prüfen

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist nur dann sinnvoll, wenn konkrete Argumente Erfolgschancen versprechen. Zunächst gilt es zu kontrollieren, ob der Bußgeldbescheid an den richtigen Empfänger ausgestellt wurde und das beschriebene Fehlverhalten zur entsprechenden Tatzeit am genannten Ort überhaupt begangen wurde. Grundsätzlich muss der Bußgeldbescheid alle Inhalte gemäß § 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) umfassen. Der zentrale Inhalt zusammengefasst:

  • Angaben zur Person (Betroffener) / evtl. zu Nebenbeteiligten
  • Bezeichnung, Zeit und Ort der Tat
  • Gesetzliche Merkmale zur Ordnungswidrigkeit
  • Die angewandten Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Geldbuße, Nebenfolgen
  • Aufforderung zur fristgerechten Zahlung
  • Belehrung, dass bei nicht erfolgter Zahlung eine Erzwingungshaft folgen kann

Außerdem muss der Bußgeldbescheid Hinweise auf die Rechtskräftigkeit enthalten, wenn kein Einspruch eingelegt wird und darüber informieren, dass sich ein Einspruch nachteilig auswirken kann.

Im Zweifel einen Anwalt kontaktieren

Ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich ist, lässt sich von Laien oft schlecht einschätzen. Deshalb kann es ratsam sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat zu fragen. Fachanwälte können Akteneinsicht fordern und die Erfolgsaussichten aufgrund ihrer Erfahrung deutlich besser einschätzen. Sollte es nach dem Einspruch zum Zwischenverfahren oder gar einer Hauptverhandlung vor Gericht kommen, agiert der Anwalt als Vertreter.

Der fristgerechte Einspruch

Die Entscheidung für einen Einspruch muss relativ schnell gefällt werden. Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids haben Betroffene lediglich 14 Tage Zeit, um den Einspruch einzureichen. Wurde der Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben, sondern mit der normalen Post versandt, greift in der Regel die sogenannte Zustellungsfiktion: Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Brief den Empfänger spätestens am dritten Tag nach Absendung erreicht. An diesem Tag beginnt dann die Frist für den Einspruch. Muss der Empfänger den Erhalt des Bußgeldbescheids bei einem Einschreiben hingegen mit einer Empfangsbestätigung belegen, beginnt die Frist direkt an diesem Tag. Ausnahmen von dieser Frist sind nur dann möglich, wenn der Empfänger schriftlich beweisen kann, dass er den Bußgeldbescheid nicht empfangen konnte. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sich dieser zum Zeitpunkt der Zustellung im Urlaub oder Krankenhaus befunden hat und hierfür einen Nachweis erbringen kann.

Formulierung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheide

Bei einem Einspruch greift das Schriftformerfordernis. Das Dokument muss also schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Die Schriftform ist generell ratsam, um bei Bedarf einen Beweis vorliegen zu haben. Die Zustellung per Einschreiben Rückschein gibt zusätzlich Sicherheit ­­– ist aber kein Muss. An welche Adresse der Einspruch zu senden ist, wird im Bußgeldbescheid in der Rechtsmittelbelehrung erläutert. Generell sollten beim Verfassen diese Tipps berücksichtig werden:

  • Es genügt ein formloses Schreiben beziehungsweise ein einfacher Zweizeiler.
  • Das Schriftstück sollte sich auf das Aktenzeichen und das Datum des Bußgeldbescheids beziehen.
  • Der Begriff „Einspruch“ in der Betreffzeile erleichtert die Zuordnung des Schreibens.
  • Es sollte klar erkennbar sein, von wem der Einspruch stammt. Hierfür den vollständen Namen und die Adresse nennen.
  • Wirksam ist der Einspruch ohne schriftliche Begründung. Liegen jedoch überzeugende Argumente zur Entlastung vor, können diese direkt vermerkt werden.
  • Zum Abschluss des Schreibens folgen Datum, Ort und Unterschrift.

Da es sich um formlose Schreiben handelt, können Betroffene vorgefertigte Musterschreiben für den Einspruch verwenden. Diese sind zum Teil kostenlos online verfügbar.

Läuft die Frist in Kürze ab, haben Betroffene die Möglichkeit ihren Einspruch per Fax an die Bußgeldstelle zu senden. Dies genügt für die Einhaltung der Frist.

Bildnachweis: