Das Land Nordrhein-Westfalen richtet zum Jahreswechsel das Amt eines „Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen“ ein und schafft gleichzeitig den bisherigen Ombudsmannes für den Justizvollzug ab.

Während dem Ombudsmann bisher die „Rolle eines Vermittlers in Einzelangelegenheiten“ oblag, soll sich der Justizvollzugsbeauftragte künftig zwar auch noch Einzelfällen, darüber hinaus aber vorwiegend dem Justizvollzug „in seiner Gesamtheit“ widmen. So wird es zentrale Aufgabe des Justizvollzugsbeauftragten sein, kontinuierlich eine Analyse der organisatorisch-strukturellen Bedingungen des Justizvollzugs vorzunehmen und auf dieser Grundlage Empfehlungen zu erarbeiten.
Die Unabhängigkeit des Justizvollzugsbeauftragten und seine Befugnisse sind im Statut des Justizvollzugsbeauftragten festgeschrieben. Der Beauftragte soll die Ergebnisse seiner Arbeit jährlich in einem Tätigkeitsbericht zusammenfassen.