In Nordrhein-Westfalen können die Staatsanwaltschaften nunmehr an Verfahren einstellen, wenn die Betroffenen mit
- bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana oder
- einem halben Gramm harter Drogen
erwischt werden. Diese erhöhten Eigenbedarfsquoten sieht der neue Drogenerlass des nordrhein-westfälischen Justizministers vor.
Diese Einstellung steht allerdings im Ermessen der Staatsanwaltschaft – die Strafbarkeit besteht nach wie vor vom ersten Gramm an. Demgemäß muss die Polizei in NRW weiterhin auch beim Fund kleinster Drogenmengen ermitteln und Anzeigen schreiben.










