Bei der Vorlage desselben Dokuments jeweils am selben Tag bei derselben Behörde liegt eine natürliche Handlungseinheit.
Damit kommt jeweils auch nur eine Tat im Rechtssinne in Betracht.
So auch in dem hier entschiedenen Fall, in dem der Angeklagte den abgelaufenen, echten Personalausweis eines Dritten beim Einwohnermeldeamt sowohl zur Beantragung eines vorläufigen bzw. neuen Ausweisdokuments (Fall 1) als auch zur Anmeldung einer Wohnadresse (Fall 2) vorlegte.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. September 2018 – 2 StR 400/17
Bildnachweis:
- Personalausweis: Wikimedia Commons | Public Domain Mark 1.0










