Die auch als „Deals“ bezeichnete Verständigung der Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren über die Rechtsfolgen einer Verurteilung ist seit dem 4. August 2009 gesetzlich in dem neu eingeführten § 257c StPO geregelt. Gegenstand einer jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde war demgemäß auch
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