Nach der hier vorliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Beschwerdeführer in seinem Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG verletzt.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Widerruf
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In dem jetzt vom Brandenburgischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatte der Betroffene in der Stadt Forst auf einem Parkplatz, auf











