Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu einem Gesetzentwurf über die EU-weite Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen Stellung genommen. Hierbei kritisieren die Länder, dass der Erlös aus einer Vollstreckung allein dem Bund zustehen soll. Es sei eine Regelung zu treffen, nach der ein Vollstreckungserlös je zur Hälfte dem Bund
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