Ein Unternehmen muß der Steuerfahndung unter bestimmten Voraussetzugen Auskunft darüber geben, welche Kunden welche Waren erhalten haben. Aufgabe der Steuerfahndung ist es, so stellt der Bundesfinanzhof hierzu in einem jetzt veröffentlichten Urteil heraus, nicht nur, Steuerstraftaten zu erforschen, sondern insbesondere bislang unbekannte Steuerverkürzungen aufzudecken und die zur korrekten Besteuerung erforderlichen
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