Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und
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