Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Beate Zschäpe nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Strafurteil des Oberlandesgerichts München und die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs richtete. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wurde in der Verfassungsbeschwerde weder dargetan noch ist es aus sich heraus ersichtlich, dass Frau Zschäpe in ihren Rechten auf die
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