Pfefferspray – ein erlaubtes Mittel zur Verteidigung?

Das deutsche Gesetz ist sehr vielseitig und oft nicht gut zu durchschauen. Dennoch ist es natürlich da, um das Leben der Menschen im geschäftlichen, aber natürlich auch im privaten Bereich durch bestimmte Vorschriften zu regeln und somit ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen. Dennoch kommt es natürlich immer wieder vor, dass manche Menschen sich vom Gesetz entfernen und sich zum Beispiel durch Überfälle und Diebstahl fremdes Eigentum aneignen oder einfach nur darauf aus sind, Personen anzugreifen und zu verletzen oder auch größeren Schaden anzutun.

Pfefferspray – ein erlaubtes Mittel zur Verteidigung?

Aus Angst vor solchen Übergriffen versorgen sich immer mehr Leute mit verschiedenen Mitteln der Verteidigung. Ein Mittel, was dabei oft im Mittelpunkt des Interesses aber auch gesetzlicher Diskussionen steht, ist das sogenannte Pfefferspray. Bei zahlreichen Gesetzen in und für ganz Europa gibt es hierfür viele unterschiedliche Regelungen.

Bedingungen für den erlaubten Besitz von Pfefferspray in Deutschland

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das Pfefferspray legal in Deutschland zu verwenden ist. Dabei müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist dabei die beabsichtigte Verwendung des Pfeffersprays. Hier ist immer wichtig, dass man niemals den Gedanken pflegt, das Spray gegen Menschen einsetzen zu wollen. Pfefferspray darf nur in Besitz genommen werden, wenn es das ursprüngliche Ziel ist, sich unterwegs gegen Angriffe von wild gewordenen Tieren zu schützten. Aus diesem vorgeschriebenen Bereithaltegrund entsteht auch die zweite Voraussetzung, die für ein erlaubtes Pfefferspray erfüllt sein muss. Diese Voraussetzung bezieht sich dabei auf die richtige Kennzeichnung, durch die das Pfefferspray deutlich als Tierabwehrspray kenntlich gemacht werden muss. Das kann in Form eines Etiketts oder eines aufgedruckten beziehungsweise eingestanzten Vermerk erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob für die Bezeichnung nun Begriffe Tierabwehrspray, Hundeabwehrspray, Tierabwehrgerät oder Spray zur Tierabwehr gewählt werden. Die Hauptsache ist, dass deutlich wird, dass es sich um ei Mittel gegen Tiere handelt, weil es ansonsten in Deutschland unter das Waffengesetz fällt und Besitz, Verkauf, Erwerb und Mitführung illegal wären.

Einsatz gegen Menschen immer strafbar?

Gerade in den Zeiten, wo man immer häufiger von tätlichen Übergriffen auf Menschen von Menschen hört, stellt sich natürlich schnell die Frage, ob man dieses nur für den Einsatz gegen Tiere erlaubte Mittel nicht auch als Selbstverteidigung einsetzen darf. Wichtig ist erst einmal, dass man – wie oben erwähnt – das Spray nicht aus diesem Grund mit sich führt. Sollte es aber zu einem tätlichen Angriff oder einer anderen Bedrohung kommen, darf man das Spray durchaus zur Notwehr oder Nothilfe einsetzen, aber nur dann, wenn kein alternatives Mittel zur Verteidigung zur Verfügung steht.