Ruandische Kriegsverbrechen und die deutsche Gerichtsbarkeit

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage des Generalbundesanwalts vom 7. Dezember 2010 gegen zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre der „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ – den 47-jährigen ruandischen Staatsangehörigen Dr. Ignace M. und den 49-jährigen ruandischen Staatsangehörigen Straton M. – wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ (FDLR) unverändert zugelassen. Der Angeschuldigte Dr. Ignace M. ist zudem hinreichend verdächtig, Rädelsführer in dieser Vereinigung gewesen zu sein.

Ruandische Kriegsverbrechen und die deutsche Gerichtsbarkeit

Hierbei handelt sich bundesweit um eine der ersten Anklagen wegen Vorwürfen nach dem seit 30. Juni 2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuch. Ein weiteres Verfahren wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist bisher lediglich beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig – und auch dort geht es seit dem 18. Januar 2011 um die Kriegsverbrechen in Ruanda.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, von Deutschland aus die Vorgehensweise, Strategien und Taktiken der FDLR, einer bewaffneten Rebellengruppe, die überwiegend aus ruandischen Staatsangehörigen der Bevölkerungsgruppe der Hutu besteht, gesteuert zu haben und so für 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein, die ihnen unterstehende Milizionäre in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2008 und bis zum 17. November 2009 begangen haben sollen.

Die „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ (FDLR), die auch unter dem Namen „Forces Combattantes Abacunguzi“ (FOCA) auftritt, ist eine überwiegend aus Angehörigen der Volksgruppe der Hutu bestehende Rebellengruppe, die ursprünglich von den 1994 aus Ruanda geflüchteten Verantwortlichen des Völkermordes an der Volksgruppe der Tutsi gegründet wurde. Sie hat ihre Operationsbasis im Osten der Demokratischen Republik Kongo und verfolgt das Ziel, die gegenwärtige Regierung Ruandas zu entmachten. Ihre Machtstellung im Ostkongo versucht sie durch regelmäßige und gewalttätige Übergriffe auf die lokale Zivilbevölkerung zu sichern. Die Mittel, die die FDLR systematisch zur Festigung ihres illegalen Besatzungsregimes einsetzt, umfassen Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, gewaltsame Landnahme, Raub, Plünderung und Brandschatzung, eigenmächtige Erhebung von Wegezöllen sowie Ausbeutung der kongolesischen Bodenschätze.

Seit Beginn des Jahres 2009 sah sich die FDLR einem zunehmenden militärischen Druck durch gemeinsame Offensiven der ruandischen und kongolesischen Armeen sowie der internationalen Schutztruppe MONUC (seit Juli 2010: MONUSCO) ausgesetzt. Darauf reagierte sie mit Vergeltungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung, mit denen sie zielgerichtet humanitäre Katastrophen in den Kivu-Provinzen im Ostkongo auslöste. Die FDLR wollte damit zum einen ihre Machtbasis stabilisieren, zum anderen beabsichtigte sie, die kongolesischen Streitkräfte zum Einlenken und die ruandische Regierung zu direkten Verhandlungen über eine Machtbeteiligung zu zwingen.

Der Angeschuldigte Dr. Ignace M. ist seit Dezember 2001 Präsident der FDLR, der Angeschuldigte Straton M. seit Juni 2004 deren Erster Vizepräsident. Bis zu ihrer Festnahme am 17. November 2009 steuerten die Angeschuldigten von Deutschland aus zusammen mit dem in Frankreich wohnhaften Callixte M., der mittlerweile vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag inhaftiert worden ist die Vorgehensweise, Strategien und Taktiken der FDLR. Sie hätten daher die zur Strategie der Organisation gehörende systematische Begehung von Gewalttaten durch die FDLR-Milizionäre an der Zivilbevölkerung unterbinden können. Konkret sind die Angeschuldigten für 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen verantwortlich, die ihnen unterstehende Milizionäre in der Demokratischen Republik Kongo von Januar 2008 bis zum 17. November 2009 begangen haben. Unter anderem wurden dabei mehr als 200 Menschen getötet, zahlreiche Frauen vergewaltigt, Zivilpersonen als Schutzschild gegen Angriffe militärischer Gegner missbraucht und Kinder in die FDLR-Miliz eingegliedert.

Seit ihrer Festnahme am 17. November 2009 befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft, in seinem zur Untersuchungshaft ergangenem Beschluss hat der Bundesgerichtshof sich insbesondere ausführlich mit der Vorgesetztenverantwortlichkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch auseinander gesetzt.

Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist voraussichtlich im Mai 2011 zu rechnen.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 1. März 2011 – 5- 3 StE 6/10