Steuerhinterziehung bei der Einkommensteuer – und die Urteilsgründe im Strafurteil

Bei einer Verurteilung wegen der Hinterziehung von Einkommensteuer hat das Gerictht das Tatgeschehen konsequent den Stufen des aus § 2 EStG ersichtlichen Veranlagungsschemas folgend – ohne rechnerische Mängel und Zählfehler und ohne Widersprüche zwischen den Feststellungen und der rechtlichen Würdigung – darzustellen.

Steuerhinterziehung bei der Einkommensteuer – und die Urteilsgründe im Strafurteil

Gerade bei Umfangsverfahren mag in Erwägung gezogen werden, ob nicht eine übersichtliche automationsgestützte Berechnungsdarstellung zweckmäßig sein könnte, um Unrichtigkeiten zu vermeiden.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Oktober 2020 – 1 StR 616/19

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