Erkundigungspflichten eines Kaufmanns

Der subjektive Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) kann nicht mit dem bloßen Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG verneint werden. Den Steuerpflichtigen treffen vielmehr Informations- und Erkundigungspflichten auch über seine Erklärungs- und Anzeigepflichten, die aus der Steuerpflicht folgen.

Erkundigungspflichten eines Kaufmanns

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Februar 2009 – II R 49/07

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