Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein haben am 10. Juli 2009 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert.

Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder in Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind („OECD-Standard“). Dazu gehören auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften oder die Begünstigten von Anstalten und Stiftungen.
Das Abkommen bedarf noch der förmlichen Unterzeichnung sowie der Ratifizierung in beiden Ländern. In dem Abkommen ist vorgesehen, dass es für Zeiträume ab 2010 anzuwenden sein wird. Nach diesem Abkommen erteilte Auskünfte dürfen jedoch auch für die Beurteilung zurückliegender Zeiträume verwendet werden, etwa als Grundlage für Ermittlung und Schätzungen der Finanzbehörden für zurückliegende Veranlagungsjahre.