Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein haben am 10. Juli 2009 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder
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